Am 25. August jährte sich der 2016 und 2017 vom myanmarischen Militär an den Rohingya verübte Genozid. Verbessert hat sich die Lage für die Rohingya-Bevölkerung in dem Vielvölkerstaat seither kaum. Ihnen wurden Bürger- und Menschenrechte aberkannt und der Zugang zu verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens bleibt ihnen verwehrt. Weder Bewegungs- und Religionsfreiheit wird ihnen gewährt noch der Zugang zu Bildung, dem Gesundheitssystem oder dem Wohn- und Arbeitsmarkt ermöglicht. Auch in den Flüchtlingscamps der Nachbarstaaten sind Repression, Kriminalisierung und Willkür noch immer an der Tagesordnung. Die diesjährigen Wahlen geben wenig Anlass zur Hoffnung, auf eine baldige Verbesserung der Situation. Die internationale Gemeinschaft ist über die Krise informiert und reagiert doch unzureichend.
Von Lara Husar; Foto: United to End Genocide via flickr
Hintergrund
Rohingya sind eine der vielen ethnischen Minderheiten Myanmars, sie werden jedoch von Seiten der Regierung als illegale Migrant*innen aus Bangladesch bezeichnet. Immer wieder mussten sie aufgrund von Angriffen durch das Militär aus dem eigenen Land fliehen. Der Auslöser der jüngsten Massenvertreibungen, waren Angriffe der militanten Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA) am 27. August 2017 auf Militärstützpunkte und bis zu 30 Polizeiaußenposten im Norden des Rakhaing-Staates. Die Angreifer waren militärisch ausgebildete Anführer mit Feuerwaffen, die Teil der ARSA sind. Zum Großteil waren es jedoch untrainierte Dorfbewohner, die mit Messern und Stöcken bewaffnet waren. Einige hatten explosives Material dabei. Bei diesem ursprünglichen Angriff wurden zwölf Sicherheitskräfte getötet. Die Antwort auf diese Angriffe durch das Militär Myanmars erfolgte sofort. In ihrem Vorgehen war das Militär brutal und unverhältnismäßig und führte zu der Flucht von über 743.000 Rohingya (Stand: September 2019). Die Behörden Myanmars bezeichneten diese Angriffe als sogenannte „clearance opperation“. Während dieser Operation wurden mehr als 40 Prozent der Dörfer im Norden des Rakhaing-Staates komplett oder teilweise durch die Sicherheitskräfte zerstört. Die Regierung Myanmars erklärte die Operation am 5. September 2017 für beendet, jedoch dauerten die Gewaltausbrüche und die systematische Zerstörung der Rohingya nachweislich mehr als zwei Monate an. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Seid Rad al-Hussein hatte die Gewalt im Norden Myanmars als „Paradebeispiel für ethnische Säuberungen“ bezeichnet. Einem Bericht der UN-FFM zufolge, bestanden Völkermordabsichten. Laut der Vereinten Nationen (UN) sind die Rohingya die am meisten verfolgte Volksgruppe weltweit. In der Forschung ist die Rede von einem „slow-burning“ Genozid.
Trotzdem wurden die massiven Angriffe und ethnischen Säuberungen gegen die Rohingya-Bevölkerung von der internationalen Gemeinschaft kaum offen als Genozid anerkannt. Im November 2019 klagte Gambia vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und forderte eine einstweilige Verfügung gegen Myanmar, um die noch im Lande verbleibenden 600.000 Rohingya zu schützen. Die Friedensnobelpreisträgerin und de-facto Regierungschefin in Myanmar Aung San Suu Kyi reagierte daraufhin ausweichend und stritt die Vorwürfe ab. Der Internationale Gerichtshof kam jedoch zu dem Urteil, dass Myanmar seine Verpflichtungen entsprechend der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordverbrechens, einhalten und unverzügliche Maßnahmen einleiten müsse. Dazu zählen das Verhindern von: (1) Tötung, (2) Verursachung körperlicher oder geistiger Schäden, (3) vorsätzlicher Zuführung von Lebensbedingungen, die auf ihre physische Zerstörung abzielen und (4) Maßnahmen, die Verhinderung von Geburten beabsichtigen.
Bereits seit längerem steht Suu Kyi im Fokus internationaler Kritik. Ihre Aussagen vor dem Internationalen Gerichtshof bestätigen erneut, dass sie den Genozid leugnet. Institutionen und Organisationen wie Amnesty International und das Holocaust-Museum in Washington erkannten Suu Kyi zuvor verliehene Auszeichnungen und Ehrentitel ab. Am 2. September 2020 gaben die Niederlande und Kanada ihre Unterstützung bei dem von Gambia eingereichten Antrag vor dem Internationalen Gerichtshof bekannt.
Nach dem Genozid
Nachdem sich die Situation für die Rohingya im Land in den letzten Jahren massiv verschlechtert hat, begaben sich Hunderttausende auf die Flucht oder wurden zwangsumgesiedelt. Ein Großteil der Rohingya lebt inzwischen in Camps für Binnenvertriebene oder wurde von Bangladesch, Malaysia, Thailand, Indien und anderen benachbarten Staaten aufgenommen. Die Menschen müssen, gerade in Zeiten von Covid-19, katastrophale Bedingungen erdulden. Sie haben einen schlechten Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser, Nahrungsmitteln sowie Informationen und sind weiterhin Diskriminierung ausgesetzt. Im Flüchtlingscamp Kutupalong, das nahe der bangladeschischen Küstenstadt Cox’s Bazar gelegen ist, befinden sich mehr als 1.000.000 Geflüchtete, die meisten davon sind Rohingya. Trotz des Einsatzes humanitärer Hilfsorganisationen ist die Lage prekär. Im Oktober 2017 begann die Regierung Bangladeschs außerdem auf der Insel Bashan Char ein Flüchtlingscamp zu errichten. Da die Insel jedoch regelmäßig von Monsunen überflutet wird und keine Möglichkeit zu Vernetzung, Informationen und Bildung bietet, stellt sie für die Rohingya keine annehmbare Alternative dar. Kurz nach Ausbruch der Covid-19 Pandemie wurden mehr als 300 Rohingya an ihrer Flucht nach Malaysia gehindert und unter dem Vorwand der notwendigen Quarantäne wegen Covid-19 auf die Insel zwangsumsiedelt. Nach fast sechs Monaten, müssen sie dort weiterhin ausharren.
Diejenigen Rohingya, die sich weiterhin in Myanmar aufhalten, sind andauernden Einschüchterungen und Repressionen ausgesetzt. Ihnen wird das Recht auf Staatsbürgerschaft verwehrt und die Bewegungsfreiheit genommen. Lokale Autoritäten und die Medien kriminalisieren sie als ‚illegale Einwanderer‘, sodass es den Rohingya kaum möglich ist, Willkür und systemischer Gewalt zu entkommen.
Ausblick: Die Wahlen im November
Am 08. November 2020 finden in Myanmar zum dritten Mal seit Ende der Militärdiktatur Wahlen statt. Insgesamt 1.171 Sitze, auf nationaler, föderaler und regionaler Ebene, sollen neu besetzt werden. Die Nationale Liga für Demokratie (NLD), die aktuell die Regierung stellt, erwartet ersten Prognosen zufolge erneut eine Mehrheit der Stimmen. Die NLD-Politikerin Suu Kyi erfährt in den meisten Teilen Myanmars nach wie vor große Beliebtheit. Trotzdem wird von einem deutlich geringeren Wahlsieg als 2015 ausgegangen, da viele der hohen Erwartungen bislang politisch nicht umgesetzt wurden. Während Suu Kyi von internationalen Beobachter*innen für ihre Minderheitenpolitik kritisiert wird, bewerteten einige Analyst*innen ihr Auftreten vor dem Internationalen Gerichtshof als taktisches Wahlkampfmittel, um die Stimmen buddhistischer Wähler*innen und Mitglieder des Militärs zu gewinnen. Das Militär hat einen starken Einfluss, sodass die vom Militär unterstützte Union Solidarity and Development Party (USDP), den Hauptkonkurrenten der NLD darstellt.
Nach dem Militärputsch im Jahr 1962, war das erklärte Ziel des totalitären Regimes, Minderheiten wie die Rohingya, aber auch andere ethnische Gruppen in Myanmar, sowie Chinesen und Inder, zu verfolgen, auszubeuten und zu diskriminieren. Neben den Rohingya leben in Myanmar die ethnischen Minderheiten Chin, Kachin, Kayah, Kayin, Mon, Rakhine und Shan. Obwohl sie zusammen etwa ein Drittel der 54.000.000 Einwohner*innen ausmachen, besetzen sie im Oberhaus nur 19 von 224 und im Unterhaus 37 von 440 Plätzen. Durch das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982 wird den Rohingya der Status als offiziell anerkannte Volksgruppe im Land verwehrt. Somit sind sie Repression und Verfolgung ausgesetzt und erfüllen aus staatlicher Sicht die Bedingungen für eine Teilnahme an nationalen Wahlen nicht. Bis 2010 ist es ihnen möglich gewesen mit Hilfe provisorischer Ausweispapiere sowohl an den Wahlen teilzunehmen als auch eigene Vertreter*innen ins Parlament zu entsenden. Von den Wahlen im Jahr 2015 wurden sie neben anderen Minderheiten ausgeschlossen, sodass etwa 1.000.000 Menschen das Wahlrecht verwehrt blieb. Für die kommenden Wahlen hatten sich über ein Dutzend Rohingya-Kandidat*innen bei der Union Election Commission (UEC) registrieren lassen, die unabhängig, oder für verschiedene Parteien antreten wollten. Inzwischen wurden die meisten Kandidat*innen zum zweiten Mal von der Kommission abgelehnt. Eine EU-Wahlbeobachtungsmission erklärte im Jahr 2015 50 Empfehlungen, die demokratische Wahlen möglichen machen sollten. Laut einem 2019 angefertigten Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung, ist nur in wenigen Bereichen eine positive Veränderung eingetreten. Ende September erregte eine Pressemitteilung der Organisation Justice for Myanmar Aufmerksamkeit. Die Organisation deckte auf, dass eine neu eingeführte Wahl-App die Kategorien „Ethnie“ und „Religion“ angibt und die Bezeichnung ‚Bengali‘ für Rohingya favorisiert, wodurch sie diskriminiert werden und ihr Recht auf ethnische Zugehörigkeit aberkannt wird.
Verantwortung der internationalen Gemeinschaft
In einer Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom September 2019, bekundete dieser seine „ernste Besorgnis über die anhaltenden Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und -übergriffe in Myanmar, insbesondere gegen die muslimischen Rohingya und Angehörige anderer Minderheiten, darunter willkürliche Festnahmen, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Zwangsarbeit, die Nutzung von Schulgebäuden für militärische Zwecke, sozioökonomische Ausbeutung, die Vertreibung von mehr als einer Million muslimischer Rohingya nach Bangladesch, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Einschränkungen der Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung und des Rechts, sich friedlich zu versammeln, insbesondere in den Staaten Rakhaing, Chin, Kachin und Shan“. Menschenrechtsorganisationen wie die Burma Campaign UK kritisieren die fehlende Initiative der internationalen Gemeinschaft. Obwohl der UN-Sonderberichterstatter für Myanmar Tom Andrews und eine UN-Fact-Finding-Mission umfassende Empfehlungen abgegeben haben, um die Krise anzugehen, bleiben entschlossene Schritte aus. Das Engagement Deutschlands lässt zu wünschen übrig. Die Bemühungen Gambias, Kanadas und der Niederlande vor dem Internationalen Gerichthof in Den Haag werden nicht unterstützt. Im Februar erklärte Entwicklungsminister Gerd Müller die bisherigen finanziellen Hilfen von 15.000.000 Euro für Myanmar einzustellen und stattdessen Hilfen für Rohingya-Flüchtlinge bereitzustellen-
Weitere Quellen:
Fortify Rights Bericht: „Tools of Genocide“: https://www.fortifyrights.org/mya-bgd-rep-2019-09-03/
Konrad Adenauer Stiftung: “Wahlen 2020 in Myanmar“:
United Nations Human Rights: „UN human rights expert calls for immediate end to military assaults on Rakhine villages, decries mounting death toll of children“: https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=26279&LangID=E
Burma Campaign UK: “The importance and futility of Security Council Statements on Burma”: https://burmacampaign.org.uk/the-importance-and-futility-of-security-council-statements-on-burma/