Am 12.01.1904 widersetzten sich die Herero gegen die deutsche koloniale Unterdrückung im damaligen Deutsch-Südwestafrika. Deutsche Truppen schlugen den Aufstand unter Führung von Lothar von Trotha brutal nieder. Die Herero, darunter Frauen und Kinder, trieben sie in die Omaheke-Wüste und blockierten Wasserstellen. Bis 1908 setzte sich die Vernichtungspolitik gegen die Gemeinschaften der Herero, Nama und Damara in Konzentrationslagern fort. Das deutsche Kaiserreich konterte ihren Widerstand mit dem Völkermord. Deutschland erkennt die Gräueltaten der Vergangenheit nur teilweise an.
Text: Christoph Hahn, Referent Genozid-Prävention und Schutzverantwortung;
Das Abkommen wird von Nachfahr*innen der Überlebenden wegen mangelnder Einbeziehung kritisiert. Selbst UN-Sonderberichterstatter äußern Bedenken über unzureichende Partizipation. Die Nachfahr*innen klagen nun gegen die namibische Regierung mit der Begründung, diese habe parlamentarische Beschlüsse nicht umgesetzt. Währenddessen geht die erinnerungskulturelle Aufarbeitung in Namibia weiter, wie jüngste archäologische Funde menschlicher Überreste auf Shark Island in Lüderitz zeigen.
Zersiedlung, Siedlergewalt, Landverlust, Betrug und Übervorteilung durch die deutsche Kolonialmacht waren die Tagesordnung für die indigenen Gemeinschaften in Namibia, darunter die Herero und Nama. Seit der deutschen Kolonisierung wurden diese Formen der Gewalt in Verbindung mit militärischer und sexualisierter Unterdrückung zunehmend stärker, die ökonomische Situation für die Herero und Nama prekärer. Strategisch beschlossen die Herero sich der Gewalt, die sie unter deutscher Kolonialherrschaft erfuhren, am 12. Januar 1904 zur Wehr zu setzen. Nach wochenlanger Planung und Vorbereitung, unter anderem zur Sammlung von Waffen und anderem Wehrmaterial, lehnten sie sich gegen die deutsche Kolonialherrschaft auf. Der Aufstand war zunächst ein Erfolg, heimlich geplant kam er für die deutschen Kolonialschutztruppen überraschend. Sie hatten zunächst große Probleme den Widerstand niederzuschlagen.
Um dem Kampf der Herero für Selbstbestimmung entgegen zu wirken entsandte der deutsche Kaiser Wilhelm II. im Mai 1904 Generalleutnant Lothar von Trotha, der die in Namibia dauerstationierten kaiserlichen Schutztruppen mit einer Verstärkung von 14.000 Soldaten unterstützen sollte. Für die unermüdlich kämpfenden Herero läutete das einen tragischen Wendepunkt ein, der im Kampf am Waterberg im August 1904 gipfelte. Er wurde im Schatten der ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen Herero und den deutschen Truppen geführt.
Die deutschen Truppen zielten auf eine vollständige Vernichtung der Herero in der unmittelbar angrenzenden Omaheke-Wüste ab. Angeführt durch Lothar von Trotha kesselten sie die Herero am Waterberg ein. Es folgte eine gezielte Vernichtung der eingekreisten Herero durch die deutschen Militärs. Die Verbliebenen, meist Frauen und Kinder versuchten aus der ausweglosen Situation zu fliehen und sich in die Omaheke-Wüste zurückzuziehen, um so dem Schicksal zu entgehen. Einige Herero wurden noch auf der Flucht rücksichtslos umgebracht. Diejenigen, die die Wellen der Gewalt überlebten mussten erkennen, dass deutsche Truppen anschließend lebensnotwendige Wasserquellen innerhalb der Wüste besetzt hatten. Die deutschen Truppen verliehen ihrem Vernichtungswillen Ausdruck indem sie die grausame Entkräftung der Herero und schließlich ihren Tod durch Hunger und Durst bedingungslos in Kauf nahmen. Von Trothas Vernichtungspolitik setzte sich anschließend fort und gipfelte im Vernichtungsbefehl gegen die Herero am 2. Oktober 1904.
Im Oktober folgte dem Hereroaufstand der Aufstand der Nama unter Hendrik Witbooi, der die deutschen Kolonialtruppen ebenfalls überraschte. Die mittlerweile stark aufgestockte Zahl an deutschen Soldaten in der Kolonie reagierte ebenso grauenvoll wie bereits gegen die Herero erprobt. Erst Interventionen von Missionaren und die Forderungen um Zurückhaltung aus Berlin stoppten den Gewaltexzess.
Anschließend verschob sich für die Herero und Nama die brutale Unterdrückung lediglich. Die verbliebenen Herero und Nama, Männer, Frauen und Kinder mussten unter Zwang Arbeiten verrichten. Sie wurden in Lagern interniert, die Reichskanzler von Bülow persönlich als Konzentrationslager betitelte. Von Trotha wurde im November 1905 abberufen, doch die deutsche Vernichtungspolitik gegen Herero und Nama setzte sich noch weiter fort. Insgesamt fanden 64.000 Herero den Tod, etwa 16.000 Herero überlebten. Rund die Hälfte der Nama-Bevölkerung wurde getötet, hunderte Damara umgebracht. Historiker:innen erkennen das Vorgehen nach der Aufstandsniederschlagung als Völkermord an.
Nach jahrzehntelangen Mühen rangen die Nachfahr*innen der Überlebenden der deutschen Bundesregierung 2016 die teilweise Anerkennung des Genozids ab. Eine juristische Anerkennung scheut die Bundesregierung nach wie vor aus Sorge vor möglicher Präzedenz und drohenden Reparationsforderungen. Stattdessen stützt sie sich auf die Intertemporalität des Völkerrechts: Die für den Tatbestand des Völkermordes maßgeblichen Rechtsgrundsätze der 1948 verabschiedeten Genozidkonvention seien erst auf Ereignisse nach ihrem Inkrafttreten anwendbar. Eine juristische Anwendbarkeit vor der Verabschiedung der Konvention erkennt die Bundesregierung nicht an. Die Causa sollte durch ein Abkommen 2021 beseitigt werden, in dem die Bundesregierung den Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San anerkennt. Teil des Abkommens wäre ein opulentes Budget für die bilaterale deutsch-namibische Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von 1,1 Mrd. € über einen Zeitraum von 30 Jahren. Ein Versuch, die bei einer juristischen Aufarbeitung drohenden Reparationsforderungen zu umgehen.
Nachfahr*innen von Überlebenden der betroffenen Volksgruppen, u.a. der Herero und Nama, kritisierten das Abkommen scharf. Sie waren nicht am Aushandlungsprozess beteiligt, er fand vorrangig zwischen den beiden Regierungen statt. Das Ergebnis und die mangelhafte Partizipation sorgten für weitreichende Kritik, das weitere Vorgehen geriet ins Stocken. Seitdem liegen die weiteren Entwicklungen des Abkommens brach, es trägt nach wie vor nicht die Unterschrift der namibischen Regierung.
Im Februar 2023 veröffentlichten mehrere UN-Sonderberichterstatter einen Brief an die deutsche und an die namibische Regierung und äußerten ihre Besorgnis über die unzureichende Partizipation der Herero und Nama bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen. Sie hoben die mangelhafte Streichung von Entwicklungsgeldern und Reparationen hervor. Sima Luipert, Nama-Reparationsaktivistin und Urenkelin eines Überlebenden des Völkermordes, kritisierte in ihrer im GfbV-Blog erschienenen Reaktion die Antwort der deutschen Regierung als „Nebelkerze aus diplomatischem Jargon“.
In Namibia geht die Auseinandersetzung seitdem mit einer wegweisenden Klage weiter. Herero und Nama verklagen derzeit die namibische Regierung. Sie werfen der Regierung vor, die Partizipation der Herero und Nama am Abkommen verfehle die Vorgaben einer namibischen Parlamentsresolution aus 2006, die die direkte Verhandlung über Entschädigungen mit den Nachfahr*innen der Überlebenden postuliere. Doch 2024 stehen in Namibia Regierungswahlen an, befürchtet wird, dass die Regierung das Abkommen kurz vor den Wahlen unterzeichnet und so die Nachfahr*innen vor vollendete Tatsachen stellt. Währenddessen geht die Aufarbeitung für die Nama und Herero weiter. In Lüderitz wurden vor kurzer Zeit menschliche Überreste bei archäologischen Grabungen gefunden, die auf die blutige Vergangenheit hindeuten. Die Stadt, deren Gebiet sich der deutsche Handelsmann Adolf Lüderitz von den lokalen Nama mittels Betruges aneignete war Standort eines deutschen Konzentrationslagers. In Erinnerung an die Getöteten und die Überlebenden des Völkermordes haben die Nachfahr*innen zusammen mit der Gesellschaft für bedrohte Völker im Frühjahr 2023 einen Gedenkstein auf Shark Island errichtet. Für die Nachwelt erinnert das Mahnmal an den Preis, den Herero und Nama für ihren bedingungslosen Widerstand gegen das deutsche Kolonialregime bezahlen mussten.
