„Ich werde das Dorf meines Vaters nie wieder sehen“ – Dr. Kamal Sido
„Die Zeit arbeitet gegen die Menschen in Afrin“, sagt Dr. Kamal Sido. Seit 2018 ist die Region von der Türkei besetzt, viele Menschen sind seitdem geflohen, die Bevölkerung wird immer älter. Wie geht es den Menschen aus Afrin in Nordsyrien heute? Hat die Türkei mit der Besetzung durch die „Operation Olivenzweig“ das Völkerrecht gebrochen? Und welche Optionen haben Opfer, um Gerechtigkeit zu bekommen? Diese Fragen diskutierten der Jurist Kendal Moussa und Dr. Kamal Sido, Nahost-Experte bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am 18. März bei einem Vortrag in Göttingen.
Text: Dr. Kamal Sido, Referent für Ethnische, religiöse, sprachliche Minderheiten und Nationalitäten und Sarah Neumeyer, Referentin für Presse und Kommunikation
Foto: Myriam Givens, Mitarbeiterin im Referat Digitale Kommunikation
Schon vor 2018 war Afrin vom in Syrien tobenden Bürgerkrieg betroffen. Der sogenannte „Islamische Staat“ unterdrückte religiöse Minderheiten wie Yezid*innen, Christ*innen, Alevit*innen und Drus*innen brutal. Doch die Region war auch dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Dorn im Auge – denn in Afrin hatte die kurdische Bevölkerung eine moderne Verwaltung mit religiöser und kultureller Vielfalt aufgebaut, in der Frauen eine führende Rolle spielten. Auf Befehl Erdogans marschierten türkische Truppen gemeinsam mit syrischen Milizen unter dem Decknamen „Operation Olivenzweig“ im Januar 2018 in die Region ein. Nach einem mehrwöchigen Kampf besetzte die türkische Armee Afrin am 18. März 2018. Etwa 300.000 Kurd*innen mussten fliehen oder wurden vertrieben.
Aus der Heimat vertrieben: Bericht über prekäre Lage in Nordsyrien
„Ich werde das Dorf meines Vaters wohl nie wieder sehen“, sagte Sido, der selbst aus Afrin stammt. „Ich rede hier nicht nur als Menschenrechtler, sondern auch als Opfer.“ Mit verschiedenen Bildern aus der Region illustrierte er Einzelschicksale der Besetzung. „Das ist Mohammed. Er war Schäfer und musste fliehen. Als er starb, durfte er nicht auf dem Friedhof in seinem Dorf begraben werden“, beschrieb Sido. „Was ist seit der Besetzung mit dem Dorf passiert? Was ist mit Mohammeds Schafen? Wir wissen es nicht.“ Auch heute gibt es in der Region regelmäßig Drohnen-Angriffe und Todesopfer, berichtete Sido, der immer wieder nach Nordsyrien reist um von dort zu berichten. Im März dieses Jahres wurde dort der 16-Jährige Ahmed Khaled ermordet. Es gibt Berichte über Folter, Vergewaltigungen und Plünderungen.
Die Besatzung sorgt für schreckliche Einzelschicksale, doch ist sie auch völkerrechtswidrig? Eine juristische Analyse gibt laut Moussa eine eindeutige Antwort: Ja. Dass die türkische Besetzung von Afrin das Völkerrecht bricht, ist wenig umstritten. Auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts der Bundesregierung kam bereits 2018 zu diesem Ergebnis. Das Völkerrecht sieht laut der UN Charta ein Gewaltverbot vor. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Staaten davon abweichen, beispielsweise im Fall eines bewaffneten Angriffs. Auf dieses Selbstverteidigungsrecht hatte sich auch die Türkei 2018 berufen und verwies auf eine terroristische Bedrohungslage durch die kurdische YPG. „Beweise für einen Angriff haben sie nicht geliefert“, sagte Moussa. Und Staaten sind auch im Fall der Selbstverteidigung zur Verhältnismäßigkeit verpflichtet. „Die Türkei besetzt das Gebiet dauerhaft, das ist in keinem Fall angemessen“, so Moussa, der für die GfbV eine Studie zur „Operation Olivenzweig“ angefertigt hat.
Völkerrechtswidrige Besatzung von Afrin: „Wir werden alles dafür tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen“
Trotz des klaren Völkerrechtsbruchs haben es Opfer der türkischen Besatzung in Afrin schwer, Gehör zu bekommen. Deutsche Politiker*innen scheuten sich, ihren NATO-Partner Türkei zu kritisieren, bemängelte Sido. Internationale Mechanismen können für Opfer von Völkerrechtsverbrechen trotzdem ein Weg sein, um Gerechtigkeit zu bekommen. Laut Moussa wäre für Opfer aus Afrin eine Beschwerde beim Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder bei den UN-Menschenrechtskomitees möglich. Auch ein Strafverfahren durch den deutschen Generalbundesanwalt sieht Moussa als Möglichkeit. „Die Türkei hat sechs Jahre lang Fakten geschaffen, wir werden als Menschenrechtsorganisation alles dafür tun, um sie zur Verantwortung zu ziehen“, so das Fazit von Sido.
