Die angeordnete Auflösung von Memorial International und dem Menschenrechtszentrum – was bedeutet das für die russische Zivilgesellschaft?

Am 28. Dezember 2021 fasste der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation das Urteil, Memorial International aufzulösen und nur ein Tag später beschied das Moskauer Stadtgericht, das Menschenrechtszentrum Memorial aufzulösen. Beide Urteile sind politische Urteile und zeigen, wie es um die Rechtsstaatlichkeit in Russland steht und in welcher Gefahr die demokratische Zivilgesellschaft heute ist.

Text und Foto: Ein Gastbeitrag von Christina Riek von Memorial Deutschland e.V.

Memorial ist die älteste Menschenrechtsorganisation in Russland. Sie ist nicht nur in den großen Städten vertreten ist, sondern hat auch in den Regionen unabhängige Ableger. Memorial wurde Ende der 1980er Jahre gegründet und hatte es sich zunächst zum Ziel gesetzt, die Verbrechen unter Stalin aufzuarbeiten. Historiker*innen an vielen Orten in der damaligen Sowjetunion und danach in ihren Nachfolgestaaten arbeiteten daran herauszufinden, was während des Großen Terrors 1937-38 und danach passierte. Die Namen über 3,5 Millionen Opfer konnte Memorial bisher herauffinden, von diesen Menschen ist nun das Todesdatum und -ort und der Grund bekannt, wofür sie ins Gulag deportiert, in die Verbannung geschickt oder erschossen wurden. Das war die ursprüngliche Aufgabe von Memorial. Das Aufgabenspektrum wurde aber erweitert, denn Geschichtsaufarbeitung hängt auch immer mit heutiger Menschenrechtsarbeit zusammen. Für die aktuelle Menschenrechtsarbeit wurde das Menschenrechtszentrum Memorial gegründet, das ebenfalls, wie einige weitere Memorial-Organisationen, in Moskau ist. Es beschäftigt sich mit aktuellen Menschenrechtsverletzungen in Russland. Die Juristinnen von Memorial sind im ganzen Land unterwegs, verteidigen Menschen, die aufgrund irgendeines Vorwandes angeklagt wurden und beobachten Gerichtsprozesse. Außerdem führt das Menschenrechtszentrum eine Liste mit Gefangenen, deren Verurteilung es für politisch hält. Momentan sind ungefähr 400 Personen auf dieser Liste, wobei sich Memorial explizit von den Ansichten oder Vergehen der gelisteten Personen distanziert.


Nun wurden beide Memorial-Organisationen angeklagt, weil sie nicht auf allen ihrer Online- und Printpublikationen deutlich machten, dass sie „ausländische Agenten“ sind. Seit 2012 gibt es in Russland das so genannte Gesetz „über ausländische Agenten“, wonach zivilgesellschaftliche Organisationen, die einer „politischen Tätigkeit“ nachgehen und Finanzierung aus dem Ausland erhalten, sich als „ausländische Agenten“ bezeichnen müssen. Dabei entscheiden Staatsorgane, wie eine „politische Tätigkeit“ definiert wird. Aus historischer Perspektive ist die Bezeichnung „ausländischer Agent“ diffamierend.


2014 wurde das Menschenrechtszentrum zum „ausländischen Agenten“ erklärt, Memorial International folgte 2016. Memorial International wurde bereits zu Geldstrafen verurteilt, da es den Hinweis „ausländischer Agent“ nicht an Publikationen anbrachte, die bereits vor 2016 oder sogar vor Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht wurden. Nun wurde Memorial International erneut für das Nicht-Anbringen des Hinweises angeklagt und verurteilt. Dem Menschenrechtszentrum Memorial wurde zudem noch die Unterstützung von Extremismus und Terrorismus vorgeworfen, dieser Vorwurf wurde im Urteil aber fallengelassen.


Das jetzige Urteil ist sowohl nach internationalen Konventionen rechtswidrig, als auch nach der russischen Verfassung, denn danach darf niemand für dasselbe Vergehen zweimal verurteilt werden.


Doch was bedeutet dieses Urteil nun für Memorial?
Zunächst einmal handelt es sich bei Memorial International um den Dachverband, in dem unter anderen die internationalen Memorialableger vertreten sind (so z.B. Memorial Deutschland e.V.), Memorial Russland, das Menschenrechtszentrum Memorial oder die vielen regionalen Ableger von Memorial. Die einzelnen Mitgliedsorganisationen, also sowohl die regionalen Ableger, Memorial Russland und alle anderen sind von der Schließung nicht betroffen. Die Aufgaben des Menschenrechtszentrums und von Memorial International könnten also erstmal von anderen Memorial-Organisationen übernommen werden. Allerdings erleben manche von ihnen seit der Urteilsverkündung Repressionen, da den lokalen Behörden selbst nicht klar ist – oder sie es zum Anlass nehmen – dass nicht alle Memorial-Organisationen geschlossen werden und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Repressionen dann weitere Memorial-Organisationen erreichen.
Dadurch, dass Memorial eine so alte Menschenrechtsorganisation ist, dient sie vielen freien zivilgesellschaftlichen Organisationen als Orientierung in Russland. Wenn Memorial geschlossen werden kann, eine Organisation, die vom berühmten Andrej Sacharow gegründet wurde, kann dasselbe Schicksal auch jede andere Organisation ereilen, die nicht auf Regierungslinie ist. Das führt teilweise zu Selbstzensur, zur Niederlegung der Tätigkeit oder sogar zur Emigration. Es vergiftet die Gesellschaft, Angst gewinnt die Oberhand und kritisches Denken wird nicht mehr geduldet. Wer schaut dann Richterinnen auf die Finger, setzt sich für bessere Lebensbedingungen für alle ein oder hilft Migrant*innen, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten? Dann wird es für viele dunkel in Russland. Aber soweit ist es noch nicht. Nach der Urteilsverkündung haben die Organisationen einen Monat Zeit um Einspruch einzulegen, das werden beide Organisationen selbstverständlich tun. Dann kommt es Ende Januar bzw. Anfang Februar zu einem Verfahren und erst dann ist die Auflösung endgültig. Aber mit der Arbeit aufzuhören kommt für Memorial nicht in Frage, vielleicht ändert es seinen Namen oder seinen Standort, aber in irgendeiner Weise geht es weiter!

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