Im November 2019 gelangten die sogenannten China Cables an die Öffentlichkeit: Dokumente chinesischer Behörden, die die menschenrechtsverletzende Unterdrückung der Volksgruppe der Uigur*innen durch die chinesische Regierung gegen bestätigten. Neben den USA hat auch das kanadische und niederländische Parlament die Vorgehensweise der chinesischen Regierung als Genozid eingestuft. In Großbritannien und Australien wird ebenfalls über die Thematik debattiert – wann zieht die Bundesregierung nach?
Von Jost Bruker; Foto: GfbV 2021
Seit den Protesten in Urumqi im Jahr 2009 geht die chinesische Regierung mit zunehmender Brutalität gegen die Uigur*innen vor. Schätzungsweise eine Millionen Angehörige der Volksgruppe befinden sich in den Umerziehungslagern der chinesischen Regierung in der Provinz Xinjiang/Ostturkestan. Dort werden sie durch Gehirnwäsche, Folter und Misshandlung gezwungen, ihre Kultur und Religion aufzugeben. Bis zur Veröffentlichung der China Cables gab es nur Zeugenaussagen und Satellitenbilder, die vermuten ließen, in welchem Ausmaß die Repression durch den chinesischen Staat stattfindet. Die geleakten Dokumente geben nun klare Antworten. Sie enthalten eine detaillierte Aufführung über Richtlinien für das Personal in den Lagern, Methoden zur Überwachung und Kontrolle der Häftlinge sowie Strategien zur Identifizierung von Uigur*innen, die in die Lagern inhaftieren werden sollen.
Welche Reaktionen gab es bisher von der Bundesregierung?
Laut Pressesprecherin des Auswärtigen Amts sei die Bunderegierung zum Thema Uigur*innen immer wieder im „sehr ernsten Gespräch“ mit der chinesischen Regierung. Auf mehreren Ebenen und zu zahlreichen Gelegenheiten habe sie die chinesische Regierung aufgefordert, die Menschenrechtssituation zu verbessern und die willkürliche Inhaftierung zu beenden. Laut Pressemitteilung werde die Bundesregierung die Lage in Xinjiang weiter beobachten. Gelegenheiten zum weiteren Dialog über die Situation sollen wahrgenommen und die Situation der Uigur*innen mit Nachdruck thematisiert werden. Nachdem die US-amerikanische Regierung bereits Sanktionen gegen chinesische Unternehmen und Amtsträger verhängt hatte, soll es nun auch von Seiten der EU Sanktionen gegen die Volksrepublik China geben. Die Bundesregierung zeigt sich jedoch zurückhaltender als diese Akteure und eine klare Benennung der Situation als Genozid bleibt weiterhin aus.
Vergleicht man die menschenrechtsverletzenden Maßnahmen der chinesischen Regierung mit der Genozid-Definition der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen (UN) kann die Situation eindeutig als ein Genozid eingestuft werden. Doch wieso zögert die Bundesregierung dann?
Pressemittellungen zufolge wird sie an konsequenteren Entscheidungen gehindert, da sie die vorliegenden Informationen nur beschränkt eigenhändig prüfen kann. Um weitere Vorgehen einzuleiten, müsste eine eigene Beurteilung der Menschenrechtslage in Xinjiang durchgeführt werden. Dazu würden bereits Gespräche mit der chinesischen Regierung laufen, die darauf hinarbeiten, dass die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Vertreter*innen der Bundesregierung und Mitglieder des Bundestags die Region besuchen können. Die chinesischen Behörden zeigen sich jedoch nicht kooperativ – behindern stattdessen den Zugang in das betroffene Gebiet. Die Bundesregierung plädiert auch für den Zugang unabhängiger Beobachter*innen, wie z.B. die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Aber auch hier wurde ein ungehinderter Zugang bisher noch nicht ermöglicht. Besuche ausländischer Diplomat*innen sind zudem nur in Kenntnis und Absprache mit den chinesischen Behörden möglich – hier besteht jedoch die Gefahr, dass bei einem Besuch ein verzerrtes Bild der Situation präsentiert wird. Solange diese eigene Beurteilung durch die Bundesregierung nicht erfolgen kann, kann die Situation ihrer Ansicht nach auch nicht eindeutig als ein Genozid eingestuft werden.
China-Experte Adrian Zenz vermutet zudem, dass die Bundesregierung aus wirtschaftlichen Interessen handeln könnte und daher mit ihrer Vorgehensweise gegenüber dem chinesischen Staat sehr vorsichtig sei. Mit ihrem Sitz im UN-Menschenrechtsrat hat sie eigentlich die Verantwortung, die Menschenrechte international zu fördern und zu schützen. Die Bundesregierung ist sich sogar darüber bewusst, dass ihre zahlreichen mündlichen und schriftlichen Forderungen gegenüber der chinesischen Regierung vermutlich wirkungslos bleiben – dennoch möchte sie auf der gleichen Strategie beharren.
Sind die zahlreichen Zeugenaussagen, die vorliegenden Dokumente, die Satellitenbilder und die Berichte über all die vermissten Verwandten nicht genug, um den stattfindenden Genozid in China zu bestätigen?
Spricht nicht die allein die Beharrlichkeit des chinesischen Staates, ausländische Beobachter*innen am Einreisen nach Xinjiang/Ostturkestan zu hindern, dafür, dass sie dort etwas zu verbergen haben?
Wenn die Bundesregierung die Situation klar als Genozid einstufen würde, könnte es vielleicht dazu führen, dass sich weitere Regierungen dieser Entscheidung anschließen. Der Druck auf chinesische Verantwortliche würde dadurch zunehmen. Somit würde man einen Schritt weiterkommen, um dem Unterdrückungsapparat der chinesischen Regierung Einhalt zu gebieten.