Etappensieg im Gerichtssaal für Gegner der Dakota Access Pipeline

Foto: Oceti Sakowin Camp via Flickr

Es war Anfang Februar 2017, als die Baugenehmigung für die Dakota Access Pipeline erteilt wurde. Gleich darauf räumten Sicherheitskräfte die Protestcamps von Standing Rock, die Pipeline wurde fertiggestellt. Es war der vorübergehende Sieg des neuen Präsidenten Trump gegen den Umweltschutz und die Water Protectors. Denn der ehemalige Präsident Obama hatte am 4. Dezember 2016 noch kurz bevor er aus dem Amt ausschied den Baustopp für die Pipeline angeordnet und beantragte mit seiner Anordnung eine neue Prüfung der Umweltrisiken, denen die Native Americans ausgesetzt sein könnten. Zudem sollten auch Alternativen für den Streckenverlauf der Pipeline überprüft werden. Donald Trump – wie könnte es anders sein – hob bereits an seinem zweiten Arbeitstag als US-Präsident die Anordnung von Obama auf und ordnete seinerseits nun an, den Bau der Dakota Access Pipeline fortzuführen.

Das wollte die Standing Rock Sioux Nation nicht einfach hinnehmen und klagte vor dem Bundesgericht gegen den Bau. Am 14. Juni 2017 entschied nun der zuständige Bundesrichter James Boasberg vom ‚United States District Court‘ (Bundesbezirksgericht) im ‚District of Columbia‘ (Bundesdistrikt der USA um die Hauptstadt Washington herum), dass die Baugenehmigung für die Dakota Access Pipeline Anfang Februar nicht rechtmäßig erlassen wurde und gab damit der Klage der Standing Rock Sioux statt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung des U.S. Army Corps of Engineers (Ingenieurskorps der US-Armee) voreilig ergangen war.

Der U.S. Army Corps of Engineers ist für die Bereitstellung von öffentlichen Ingenieur-Dienstleistungen verantwortlich, um die nationale Sicherheit zu stärken, die Wirtschaft anzukurbeln und Risiken zu reduzieren und war somit für die Umweltprüfung der Dakota Access Pipeline zuständig. Dabei sollte untersucht werden, ob die Pipeline ohne gravierende Umweltschäden gebaut und in Betrieb genommen werden kann und ob sie das Leben der Native Americans in den Reservaten beeinträchtigt oder nicht. Der Bundesrichter Boasberg entschied, dass der U.S. Army Corps of Engineers in seiner Untersuchung die Folgen eines möglichen Lecks nicht ausreichen beachtet hat. Denn selbst wenn der Bauträger Energy Transfer Partners verischert, dass es kein Leck geben werde, müsse der Army Corps of Engineers die Auswirkungen eines Lecks betrachten und bei seiner Einschätzung berücksichtigen, so Boasberg. Doch das fehlt in der Umweltstudie. So finden sich keine Überlegungen zu dem Problem, welche Konsequenzen ein mögliches Leck auf die Fischerei- und Jagdrechte der Indigenen haben könnte. Und auch die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur, die auftreten, wenn die Umwelt nach einem Leck mit Hilfe von Chemikalien gereignigt wird, sind in der Umweltstudie des Corps nicht berücksichtigt. Dies aber wäre zwingend notwendig, da viele der Native Americans auf das Fischen und Jagen als Nahrungsmittelressource angewiesen sind.

Bei dem Urteil am 14. Juni entschied der Bundesrichter jedoch nicht über die Frage, ob die Dakota Access Pipeline komplett oder zeitweise den Betrieb einstellen muss. Dazu werden aktuell weitere Verhandlungen durchgeführt, deren Ausgang mit Spannung erwartet werden.


Wir berichten regelmäßig auf unserem Blog über die verschiedenen Konflikte zwischen dem neuen US-Präsidenten Trump und den Native Americans. Alle Beiträge im Überblick finden Sie hier: Indigener Widerstand gegen Trump


veröffentlicht: 23. Juni 2017

Autorin: Franziska Rocholl

Ein Gedanke zu “Etappensieg im Gerichtssaal für Gegner der Dakota Access Pipeline


  1. Ein Etappensieg, der Hoffnung macht. Ich wünsche dem Volk alle Kraft, weiter zu machen. Sie stehen für ihr Land, aber auch für das Wesen der Natur ein, das unsereins viel zu oft vergisst.

    Doch meiner Meinung nach hat der Bericht einen bitteren Beigeschmack. Mr. Obama hätte die Pipeline schon Monate vorher stoppen und verlegen lassen können. Schade, dass mal wieder alles Mr. Trump in die Schuhe geschoben wird.

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