Am 16. November gab der russische Präsident Wladimir Putin bekannt, sein Land werde das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nicht nur nicht ratifizieren, sondern seine Unterschrift unter dem Gründungsstatut zurückziehen. Damit beendet Russland de facto die Zusammenarbeit mit dem IStGH. Wie ist Putins Entscheidung einzuschätzen?
von Anna Iwaschenko; Foto: Vincent van Zeijst via Wikimedia Commons
Ende Januar 2016 zeichnete sich bereits ab, was jetzt bestätigt wurde. Damals hatte Maria Zakharowa, Pressesprecherin des russischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, mitgeteilt, dass Russland in der Zukunft sein Verhalten zum Internationalen Strafgerichtshof ändern könne. „Die Russische Föderation ist enttäuscht über die Entscheidung des Internationalen Gerichts, Untersuchungen über die Vorgänge in Südossetien zu starten“, sagte Zakharowa damals. Mit der aktuellen Entscheidung, das Rom-Statut nicht zu ratifizieren, bestätigt der russische Präsident diese Ankündigung. Und signalisiert damit, dass Russland seine internationalen Verpflichtungen gegenüber dem Völkerrecht nicht anerkennt.
Das russische Außenministerium begründet Putins Anordnung damit, dass der IStGH Russland enttäuscht und sich nicht als unabhängiges Organ entwickelt habe. Lediglich vier Urteile hätte das Gericht in den vergangenen 14 Jahren gefällt, betont das Ministerium. Die Begründung ist etwas dürftig, wenn man bedenkt, dass die Russische Föderation selbst mehrmals die Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats über die Weitergabe von Rechtsfällen an den Internationalen Strafgerichtshof blockiert hat. Zudem kommt Putins Anordnung nur zwei Tage nach der Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts des IStGH zur Lage auf der Krim. In diesem definiert die Chefanklägerin die Situation als „internationalen bewaffneten Konflikt“. (GfbV) Es war das erste Mal, dass die Lage auf der Krim als kriegerische Auseinandersetzung zwischen zwei Ländern – der Ukraine und Russland – von einem internationalen Gremium interpretiert wurde.
Amnesty International Russland bezeichnete die Anordnung Putins als Schlag gegen die internationale Gerichtsbarkeit. „In der Praxis ändert sich nichts, weil Russland das Statut auch früher nicht ratifiziert hatte, aber diese Entscheidung ist ein beunruhigendes Signal. Russland weigert sich, internationales Völkerrecht anzuerkennen und zu kooperieren“, sagt Sergej Nikitin, Leiter der russischen Abteilung von Amnesty International.
Für die Situation in der Ukraine spiele Putins Ankündigung jedoch keine Rolle, meinen Experten in der Ukraine. Die Entscheidungen des IStGH seien weiterhin für die Weltgemeinschaft verbindlich. Zudem werden Gerichtsurteile gegen konkrete Einzelpersonen gefällt, betont Borys Babin, ukrainischer Völkerrechtler, früher Beauftragter des Ministerkabinetts der Ukraine zu Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch wenn diese Einzelperson in einem Land wohne, dass die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht anerkenne, könne ein Urteil gesprochen werden. Sobald diese Person in ein Land einreise, dass das Römische Statut ratifiziert habe, kann sie festgenommen und an das Gericht ausgeliefert werden.
Russland kann also die Zusammenarbeit mit dem IStGH beenden, der Gerichtsbarkeit können die Verantwortlichen jedoch nicht komplett entgehen. Für den Krieg im Osten der Ukraine und die völkerrechtswidrige Besetzung und Annexion der Krim muss Russland seine Verantwortung tragen und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
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[Zur Autorin]
ANNA IWASCHENKO ist aktuell Praktikantin im Referat Osteuropa/GUS im Berliner Büro der GfbV. Sie stammt aus der Ukraine, wo sie internationales Recht und internationale Beziehungen studiert.