Burma, ein Land, das momentan wieder in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit rückt. Für den 7. November sind die ersten Wahlen seit 1990 geplant. Internationale Beobachter vermuten, dass diese jedoch weder frei noch fair ablaufen werden, da die derzeitige Regierung stark in den Wahlablauf eingreift. Seit 1962 steht eine Militärregierung an der Spitze Burmas.
Von Martina Hußmann; Foto: Demonstranten fordern die UN auf, die Initiative zu ergreifen. Quelle: flickr, Asterix611
Über diese Diskussion sollte aber nicht die weiterhin angespannte Lage der ethnischen Minderheiten im Vielvölkerstaat vergessen werden. Noch immer werden sie von der Regierung in ihren Rechten stark beschränkt. Zudem werden sie immer wieder Opfer diverser Menschenrechtsverletzungen, die mitunter drastische Ausmaße annehmen. Zwangsarbeit, Verhaftungen, Folter, Vertreibung und Mord gehören zu den Verbrechen, die in aktuellen Menschenrechtsreporten zu Burma immer wieder thematisiert werden. Damit verbunden sind oftmals Gewaltanwendungen gegenüber ethnischen Minderheiten und sexuelle Übergriffe. Ferner gehört die Rekrutierung von Kindersoldaten zur allgemeinen Praxis, um die Truppen aufzustocken.
Ein aktueller Menschenrechtsbericht des Networks for Human Rights Documentation Burma dokumentiert 352 Menschenrechtsverletzungen im Zweitraum von Januar bis Juli 2010. 20% der Fälle betreffen Zwangsarbeit, die regelmäßig Angehörige ethnischer Minderheiten verrichten müssen.
Im Rahmen der anstehenden Wahlen ist eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtssituation zu befürchten. Der bereits zitierte Report identifiziert 60 der 352 dokumentierten Zwischenfälle als direkt mit der Wahl verknüpfte Übergriffe.
Hinzuweisen ist beispielsweise ebenso auf die Situation der Rohingya, einer muslimische Minderheit in der Rakhaing- Provinz im Westen Burmas. Diese ethnische Gruppe wird nach wie vor Opfer systematischer Diskriminierungen, die von Polizei, Regierungstruppen und der spezielle Grenztruppe Nasaka ausgeführt werden. Die Diskriminierungen gehen so weit, dass die Regierung den Rohingya weiterhin die burmesische Staatsbürgerschaft verweigert, was die Angehörigen de facto staatenlos macht.
Derzeit werden die Rohingya vor allem aber auch Opfer gezielter Erpressungen. Das Schema, nach dem diese Erpressungen durchgeführt werden, ist folgendes: Rohingya werden aufgrund willkürlicher Vorwürfe festgenommen und so lange festgehalten und Opfer von Gewaltanwendungen, bis die Angehörigen die geforderte Geldsumme aufbringen können. Lokale Medien berichten von 42 solchen Zwischenfällen allein für die Monate August und September 2010.
Deshalb wird es für die internationale Gemeinschaft immer drängender, sich zu diesen schweren Menschenrechtsverletzungen zu äußern. Bereits im März dieses Jahres hat der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Tomás Ojea Quintana, die Einrichtung einer Sonderkommission für die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen vorgeschlagen. Bis vor einiger Zeit hat dieser Vorschlag nur wenig Anklang in der internationalen Staatengemeinschaft gefunden. Mittlerweile haben sich allerdings einige Staaten konkret für eine solche Kommission im Rahmen der Vereinten Nationen ausgesprochen. Zu diesen Staaten zählen die Tschechische Republik, Großbritannien, Australien, die Slowakei, Ungarn, Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika, Neuseeland, die Niederlande, Frankreich, Irland und jüngst auch Litauen. Nichtsdestotrotz versagt noch immer die große Mehrzahl der Staaten eine offizielle Unterstützung der Kommission. Begründung dafür ist, dass man erst einmal die anstehende Wahl abwarten wolle. Dementsprechend hält die Straflosigkeit in Burma weiter an.
Weitere Informationen zum Thema Burma finden sich auf der Seite der GfbV.