Dies betrifft allerdings nicht in erster Linie die mittlerweile über 64.000 Flüchtlinge aus Mali, die aufgrund der politischen Situation in ihrem Heimatland Zuflucht im Flüchtlingslager Mbéra suchen. Vielmehr geht es dabei um die rund 25.000 ehemaligen mauretanischen Flüchtlinge, die innerhalb von fünf Jahren im Rahmen eines Dreiparteienabkommens zwischen Mauretanien, dem Senegal und dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge zurück in ihre Heimat gebracht wurden.
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Sie befinden sich zwar nun wieder „zu Hause“, fühlen sich aber nach knapp 20 Jahren im Exil fremder im eigenen Land als je zuvor und sind enttäuscht und wütend angesichts der ihrer Meinung nach gebrochenen Versprechen der Regierung.
Die Flüchtlinge sind fast ausschließlich Angehörige des schwarzafrikanischen Bevölkerungsteils und setzen sich aus Halpulaaren, Wolof und Soninke zusammen. Traditionell sind diese Gruppen im Tal des Senegal-Flusses beheimatet, wo sie vor ihrer Flucht Subsistenzlandwirtschaft betrieben haben, während die arabisch-berberischen Mauren die Politik und das wirtschaftliche Leben dominierten. Um ihre Dominanz im Land weiter zu manifestieren, versuchten sie Mauretanien schrittweise zu arabisieren. Die Frage der Nationalität der im Süden beheimateten Mauretanier war aufgrund der sehr offenen Grenze zum Senegal immer schon strittig.
Der Stein des Anstoßes für die einschneidenden Ereignisse von 1989-1991 war ein unwesentlicher Streit zwischen mauretanischen Hirten und senegalesischen Bauern auf einer Insel im Senegal-Fluss, der letztendlich zu der massenhaften Abschiebung und Vertreibung von Negromauretaniern, sowie zu willkürlichen Festnahmen und Exekutionen von negromauretanischen Militärangehörigen und Beamten führte. Auf beiden Seiten des Flusses kam es zu ethnischer Gewalt gegenüber den jeweils anderen Staatsbürgern. Die schon immer umstrittene mauretanische Staatsbürgerschaft der im Süden lebenden schwarzafrikanischen Mauretanier lieferte der mauretanischen Regierung den Vorwand, diese vermeintlichen Senegalesen in ihr „Heimatland“ abzuschieben, da die mauretanische Regierung angeblich nicht mehr für ihre Sicherheit in Mauretanien garantieren konnte. Einige Stimmen hingegen sprechen in diesem Zusammenhang offen von „ethnischer Säuberung“.
Der Großteil der insgesamt über 60.000 Flüchtlinge ist in den Senegal geflohen (ca. 50.000), wohingegen etwa 10.000 von ihnen in Mali Zuflucht fanden. Dort lebten und leben sie teilweise noch heute unter sehr schlechten Bedingungen und bekamen, im Gegensatz zu ihren weltweiten Schicksalsgenossen der letzten Jahre, keine internationale Aufmerksamkeit.
Im Jahr 2007, knapp 20 Jahre nach ihrer Vertreibung, kam ein Dreiparteienabkommen zwischen Mauretanien, dem Senegal und dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge zu Stande, auf dessen Basis eine organisierte Rückführung aller rückkehrwilligen mauretanischen Flüchtlinge aus dem Senegal durchgeführt wurde.
Was auf den ersten Blick wie ein Mentalitätswechsel der staatlichen Eliten aussah, stellte sich bei genauerem Hinsehen eher als durchdachter Plan heraus, um den internationalen Druck zur Einhaltung von menschenrechtlichen Standards Genüge zu tun. Denn während der Durchführung kam es von Seiten der mauretanischen Regierung wiederholt zu Verzögerungen, einer monatelangen Aussetzung der Rückführungen und zu einer einseitigen Beendigung des Programms. Letztendlich wurde das Programm weitergeführt, so dass mit dem definitiven Ende der Rückführung im März 2012 insgesamt 24.272 Rückkehrer gezählt werden konnten.
Die einzelnen Kontingente der rückkehrenden Flüchtlinge wurden medienwirksam in ihrer neuen alten Heimat willkommen geheißen. Damit war aber die Wiedersehensfreude auch schon ausgeschöpft. Zwar listet die nationale Agentur zur Unterstützung und Eingliederung der Flüchtlinge, ANAIR, stolz diverse materielle Hilfsgüter für den Neubeginn der
Der erste Punkt betrifft die Frage des Landes: Mit ihrer Vertreibung im Jahr 1989 ging eine Konfiszierung und Enteignung ihres Besitzes und ihrer Acker- und Weideflächen einher. Die Rückkehrer fordern nun eine Entschädigung für den verlorenen Besitz und die Rückgabe ihres enteigneten Landes. Diese Landflächen gingen aber meist kurz nach der Vertreibung der eigentlichen Besitzer an Mauren oder Haratin, die in der Zwischenzeit diese Flächen landwirtschaftlich nutzten. Das Problem der Landfrage scheint sich außerdem durch zunehmende ausländische Investitionen in die Landwirtschaft Mauretaniens weiter zu verschärfen.
Der zweite Punkt betrifft die mauretanische Staatsbürgerschaft. Sofern man bei der Vertreibung 1989 überhaupt amtliche Dokumente besaß, die die Staatsbürgerschaft belegten, wurden diese mit der Vertreibung ungültig. Die Flüchtlinge waren demnach nicht nur heimat-, sondern auch staatenlos. Das Dreiparteienabkommen sah eigentlich vor, dass die vom UNHCR anerkannten Flüchtlinge bei ihrer Rückkehr innerhalb von drei Monaten Ausweispapiere erhalten würden. Es hat jedoch lokalen
An diesen beiden Punkten wird deutlich, dass die Rückführung der ehemaligen Flüchtlinge nur ein erster Schritt sein kann. Die größere und schwierigere Aufgabe ist es nun, eine umfassende Eingliederung der Rückkehrer in die mauretanische Gesellschaft durchzuführen. Für lokale Menschenrechtsorganisationen und Opferverbände ist es deshalb ein längst überfälliger Schritt, die Ereignisse im Zeitraum von 1989-1991 zu untersuchen, aufzuarbeiten, eine Form der Entschädigung zu gewähren und der Opfer zu gedenken. Eine derartige umfassende Aufarbeitung wird aber durch das 1993 erlassene Amnestiegesetz verhindert, welches alle Militärangehörigen und Sicherheitskräfte vor rechtlichen Konsequenzen für ihre Handlungen im betreffenden Zeitraum schützt. Dementsprechend sehen auch viele Menschenrechtler und Opfer der Vertreibungen den von Präsident Abdel Aziz 2011 ins Leben gerufenen „Nationalen Tag der Aussöhnung“ (25. März) als bloße Augenwischerei an, da dessen Grundlage eben kein alle politischen und zivilgesellschaftlichen Parteien umfassender Prozess der Aufarbeitung und Annäherung war, sondern lediglich das sogenannte „Gebet von Kaédi“, bei dem Präsident Abdel Aziz zwei Jahre zuvor die Geschehnisse von 1989-1991 ansprach und die Schuld der damaligen mauretanischen Regierung einräumte (Abdel Aziz kam erst 2008 durch einen Putsch an die Macht, wobei er 2009 per Präsidentschaftswahl als Staatsoberhaupt legitimiert wurde).
Dass die Situation in Mauretanien für die Rückkehrer alles andere als rosig ist, zeigt sich auch an den vielen Mauretaniern, die, nachdem sie an der Rückführung teilgenommen haben, wieder zurück in den Senegal gegangen sind, weil sie dort zumindest erträglichere Lebensbedingungen vorfanden. Viele andere Flüchtlinge im Senegal haben sich dann aufgrund ihrer Berichte von vornherein gegen die Rückführung in die Heimat ausgesprochen. Doch auch der Senegal bietet ihnen keine wirkliche Perspektive. Mit Beendigung des Programms der Rückführung, sind sie nicht mehr als
Die Regierung Mauretaniens kann sich sicher fühlen, dass sie von internationaler Seite keinen Druck zur Lösung dieser Probleme zu erwarten hat; viel zu wichtig ist Mauretanien für westliche and arabische Staaten bei der Bekämpfung terroristischer Gruppen im Maghreb und in Westafrika, als dass man es sich mit ihr durch die „Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten“ verscherzen möchte.
[…] https://gfbvblog.wordpress.com/2012/08/28/mauretanien-verschliest-die-augen-vor-dem-schicksal-von-fl… (Stand 17.03.2019) […]