25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Flüchtlingskinder in Deutschland immer noch Kinder zweiter Klasse

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. 1992 trat sie auch in Deutschland in Kraft. Doch die deutschen Gesetzgeber modifizierten die Konvention. Der Menschenrechtsvertrag sollte nur eingeschränkt für Flüchtlingskinder gelten. 2010 wurden diese Einschränkungen zurückgenommen, doch bis heute fehlt es an gesetzgeberischen Maßnahmen, die die Rechte der Flüchtlingskinder gewährleisten.

von Manuel Glattbach

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Irak: Deutschland darf Aufnahme verfolgter Christen nicht stoppen

Auf Grundlage eines Beschlusses der EU-Innenminister im November 2008 verpflichtete sich die Bundesregierung, 2.500 irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufzunehmen. Inzwischen ist dieses Kontingent ausgeschöpft: Am 27. April 2010 landeten die letzten 181 Flüchtlinge aus Syrien in Hannover. Wie auch alle anderen Neuankömmlinge zuvor, wurden die 181 Flüchtlinge für die ersten beiden Wochen ins Grenzdurchgangslager Friedland gebracht. Anschließend wurden sie zu Integrationskursen auf die Bundesländer verteilt. Einige Flüchtlinge verblieben zunächst noch im Krankenhaus in Hannover, um medizinisch versorgt zu werden.

Foto: Appell-Übergabe an Jürgen Trittin (li.): „Mehr Irak-Flüchtlinge aufnehmen!“. Quelle: GfbV-Archiv

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Deutschland behindert Reform der EU-Flüchtlingspolitik

„Deutschland ist unser Zuhause“. Das sagt nicht irgendwer, das sagen zwei Kinder, deren Eltern in den 90ern aus Syrien und dem Kosovo nach Deutschland geflüchtet sind. Sie stehen für etwa hunderttausend Menschen, die langjährig in Deutschland geduldet werden. Unter ihnen sind mindestens dreißigtausend hier in Deutschland aufgewachsene Kinder, die das Land ihrer Eltern kaum, wenn überhaupt, noch kennen. Darum forderte die GfbV auch Anfang Juni von der Innenministerkonferenz, diesen Menschen endlich Bleiberecht zu gewähren. Weiterlesen »