Die Menschenrechtslage in Myanmar/Burma

Ein Überblick über die Lage und Hintergründe seit dem 01. Februar 2021.

Von Leah Hemptenmacher, Tabea Giesecke; Foto: UN Women Asia and the Pacific, Flickr

Hintergrund und aktueller Kontext

Am 25. August 2017 begann die Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA) Angriffe auf einen Militärstützpunkt und mehrere Sicherheitsposten in den nördlichen Gebieten von Rakhine. Der von den Militär- und Sicherheitskräften innerhalb weniger Stunden gestartete Gegenangriff war brutal und unverhältnismäßig zur Erstattacke der ARSA.[1] In den folgenden Wochen wurde die Rohingya-Bevölkerung der Gegend zum Ziel sog. „Säuberungsoperationen“, wie sie von myanmarischen Behörden bezeichnet werden. Unter Vorgabe der Terrorismusbekämpfung wurden weitreichende Angriffe auf Dörfer der gesamten Region koordiniert. Dabei wurden Behausungen niedergebrannt und zerstört, Schnellschusswaffen unterschiedslos auf Häuser oder unmittelbar auf Dorfbewohner, i.e. zivile Ziele abgefeuert.[2] Die Verfolgung und die systematischen Attacken auf Leben und Lebensgrundlage der Rohingya dauerte bis in den Oktober 2017 an und trieb eine hohe Zahl von ihnen als Flüchtende häufig nach Bangladesch oder als Binnenvertriebene in andere Teile des Landes.[3]

Die Wahlen im November 2020 deuteten mit einem Sieg für die NLD (National League for Democracy) einen weiteren Erfolg für die demokratische Entwicklung des Landes an. Am 01. Februar jedoch putschten sich die myanmarischen Militärkräfte zurück an die Macht. Daraufhin mobilisierte sich eine friedliche Protestbewegung gegen das Militärregime: Demonstrierende zogen auf die Straßen, die Bevölkerung leistete zivilen Ungehorsam. Das myanmarische Militär, offiziell Tatmadaw, ging seitdem gewaltsam gegen Demonstrierende und Unterstützer oppositioneller Gruppen vor. Effektive Regierung des Landes bildet seit Februar 2021 der Staatsverwaltungsrat mit General Min Aung Hlain als Vorsitzender. Die Schatten- /Untergrundregierung National Unity Government (NUG) steht unter der Führung von Duwa Lashi La als Präsident und Daw Aung San Suu Kyi als Staatsrätin.[4]

Menschenrechtsverletzungen

Zivilgesellschaft

Nach den aktuellen Zahlen der Assistance Association for Political Prisoners befinden sich am 10. August 2022 11,982 der im Zuge und Nachgang der Proteste und Mobilisierung gegen die Tatmadaw festgenommenen Zivilisten und Demokratie-Aktivisten in Haft. Die Zahl der Todesopfer beläuft sich in diesem Zusammenhang auf 2174.[5]

Nach einem Bericht von Amnesty International vom 02. August 2022 ist das Vorgehen der Sicherheitskräfte bei Festnahme, Verhören und während der Haft von Willkür und Gewalt geprägt.[6] Zehn zuvor inhaftierte Anhänger der Protestbewegung und Oppositionelle erlebten ihrer Aussage Amnesty gegenüber nach grausame, unmenschliche und herabwürdigende Behandlung oder Strafe, sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt und Folter.[7] Die Festnahmen seien ausnahmslos ohne Haftbefehl erfolgt und der unverzügliche Zugang der Inhaftierten zu Rechtsbeistand verweigert worden. Es mehren sich Berichte darüber, dass weder der Inhaftierten Person selbst noch ihren Angehörigen Auskunft über den Aufenthaltsort während der Haft gegeben wurde.[8] In der regelmäßigen Isolationshaft sieht Amnesty in acht der untersuchten Fälle ein gezieltes Verschwindenlassen von Personen durch die myanmarischen Sicherheitskräfte.[9] In Gemeinden, über die das nationale Kriegsrecht verhängt wurde, wurden Gefangene vor Militärgerichte gebracht, deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit angezweifelt werden muss.[10]

Die Unterdrückung Oppositioneller und die tiefen Eingriffe in die Meinungsfreiheit der myanmarischen Gesellschaft führt mittlerweile auch wieder zum Rückgriff auf die Todesstrafe.  Am 25. Juli 2022 verkündeten vom Militär kontrollierte Medien die Hinrichtung von vier Menschen, darunter der Demokratieaktivist Kyaw Min Yu („Ko Jimmy“) und Phyo Zeya Thaw, der ehemals für die NLD tätig war.[11] Die Niederschlagungen der Proteste sind ein gezielter Angriff auf Leben und eine fundamentale Einschränkung der Versammlungsfreiheit, der Umgang der Sicherheitskräfte mit Personen in Haft nimmt Form willkürlicher physischer und psychischer Gewalt bis hin zu Folter an.[12] Die Durchsetzung der Todesurteile, welche vorher durch Militärgerichte angeblich ohne Rechtsbeistand und ohne Möglichkeit zu Berufung erlassen wurden, wurde durch Amtsträger der Vereinten Nationen scharf verurteilt.[13] So seien die vier Hinrichtungen im Juli die ersten durchgesetzten Todesurteile in Myanmar seit Jahrzehnten und eine grausame und rückläufige Entwicklung in der Kampagne des Militärs gegen seine eigene Bevölkerung, so die Einschätzung von VN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet.[14]

Der Independent Investigative Mechanism for Myanmar (IIMM) befindet sich im August 2022 im dritten Jahr seiner Arbeit und steht vor einer so überwältigenden Menge an Beweismaterial, dass intern Verfahren zur Priorisierung und Fokussetzung aufgrund begrenzter Ressourcen für die Ermittlungsarbeit eingesetzt werden.[15] Nicht nur die Arten der möglichen Verbrechen erweitern sich, auch der räumliche Umfang der Untersuchungen ist seit dem letzten Berichtszeitraum gewachsen – neben Yangon, Nay Pyi Taw, Bago, Mandalay, Magway und Sagaing, dehnt sich die Arbeit des IIMM jetzt auch auf vermeintliche Taten u.a. in Chin, Kayah und Kayin aus.[16] Laut Bericht mehren sich die Hinweise auf systematische und ausgedehnte Angriffe auf die Zivilbevölkerung seit dem Februar 2021, besonders gefährdet und betroffen aufgrund ihrer Vulnerabilität sind dabei Frauen und Kinder. Die gesammelten Informationen weisen auf sexuelle und geschlechtsspezifische Verbrechen sowohl an Frauen und Mädchen und LGBTQI, sowie auch an Männern und Jungen durch myanmarische Sicherheitskräfte hin. Kindern sollen gefoltert, getötet und willkürlich verhaftet worden sein, teils stellvertretend für ihre Eltern.[17] Laut Human Rights Watch waren Frauen und Mädchen 2021 in den Staaten Shan und Kachin häufiger Opfer von Menschenhandel und sexueller Sklaverei.[18]

Weiterhin sieht der IIMM in manchen Teilen des Landes bewaffnete Auseinandersetzungen einer ausreichenden Intensität, um die Schwelle eines innerstaatlichen, bewaffneten Konfliktes zu überschreiten. Insofern werden auch Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen gesammelt und Beweise für die Niederbrennungen von Siedlungen und Dörfern, i.e. zivile Wohngebiete und die gezielten oder unterschiedslosen Angriffe auf Zivilpersonen ausgewertet.[19]

Mit der starken Inflation und der Covid-19 Pandemie, welche durch das Vorgehen der Tatmadaw gegen das Gesundheitswesen weiter verschärft worden war, befinden sich Wirtschaft und soziale Sicherungsnetze in einer prekären Lage. Über die Hälfte der Bevölkerung lebt mittlerweile unter der Armutsgrenze, mehr als 3 Millionen sind von humanitärer Hilfe abhängig. Der Zugang zu dieser lebensnotwendigen Hilfe wird jedoch absichtlich von den Tatmadaw durch  bürokratische Hürden erschwert, in manchen Teilen des Landes gänzlich blockiert.

Rohingya

Die Umstände im Rakhine-Staat haben sich seit Beginn des Jahres 2020 erneut weiter verschlechtert. Die Kämpfe zwischen den Tatmadaw und der ARSA fordern zivile Opfer unter den Rohingya und anderen Minderheiten und drängen tausende dazu, das Land oder die Region zu verlassen.[20] Nach einem Bericht der Burmese Rohingya Organisation UK (BROUK) aus Mai 2022 befinden sich mehr als 130,000 Rohingya immer noch unter katastrophalen Bedingungen in Lagern unter freiem Himmel, wobei mehr als die Hälfte davon Kinder sind.[21] Darüber hinaus sind nach dem Bericht des IIMM im vergangen Jahr die Fälle von eingeschränkter Bewegungsfreiheit und Inhaftnahme verbliebener Rohingya signifikant angestiegen.[22] Die Gewalt im Zuge der „Säuberungsoperationen“ in 2017 hat weitere Fluchtbewegungen ausgelöst: im Juni 2022 waren 104,000 Rohingya in Malaysia registriert, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.[23] Nach Erhebungen des VN-Flüchtlingskommissariats befinden sich im August 2022 über eine Million Menschen als Flüchtende und/oder Asylsuchende in Nachbarstaaten Myanmars, besonders in Bangladesch.[24] Allein über 900,000 Rohingya haben in Lagern bei Cox’s Bazar Zuflucht gefunden. Einige Tausend wurden teils unter Zwang auf der Insel Bhasan Char angesiedelt, deren Sicherheit und Bewohnbarkeit ernsthaft angezweifelt werden müssen. Human Rights Watch berichtete von Nahrungsknappheit, Gewalt durch Sicherheitskräfte, eingeschränkter medizinische Versorgung und zu schlechtem Schutz der Insel im Fall von Fluten und Stürmen.[25] Weitere Rohingya leben inzwischen in Indien, Pakistan und auch in Thailand und der Golfregion. Seit dem Putsch des Militärs ist jedoch auch die Binnenflucht insgesamt massiv angestiegen: von den 1,24 Millionen Binnenvertriebenen sind beinahe 900,000 erst nach dem 01. Februar aus ihrem Heimatort verdrängt worden.[26]

Im Rahmen des brutalen und gezielten Vorgehens gegen Myanmars Rohingya drängt sich nach wie vor die Frage nach einem (offiziell anerkannten) Genozid auf. Eine systematische Diskriminierung besteht bereits aufgrund ihrer Staatenlosigkeit, aufgrund derer ihnen der Anknüpfungspunkt für grundlegende Rechte genommen werden.[27] Physische Gewalt und Unterdrückung hat sie ins Exil oder in Lager im Innenland vertrieben, in denen ihnen vorsätzlich widrige Bedingungen auferlegt werden, die in direktem Zusammenhang mit erhöhten Krankheits- und Todesraten stehen.[28] Die Zustellung humanitärer Hilfsleistungen und Güter wird erschwert oder blockiert, in den Lagern fehlt es entsprechend an adäquatem Obdach, ausreichender und ausreichend gehaltvoller Nahrung, Wasser und richtigen Sanitäranlagen und an Zugang zu medizinischer Versorgung.[29] Die Vulnerabilität der Gruppe wird so absichtlich gesteigert, BROUK spricht in diesem Zusammenhang von einem „langsamen Tod“ der Rohingya.

Die Rohingya erfahren Angriffe und Diskriminierungen in öffentlicher Rhetorik. Das Militärregime leugnet seit langem die Existenz der Rohingya als Gruppe und fördert das Narrativ, dass diese ‚bengalische Immigranten‘ seien.[30] General Min Aung Hlaing äußerte außerdem in 2018, dass das lange bestehende „Bengali problem“ nach wie vor zu lösen gilt.[31]

Die Independent Fact Finding Mission for Myanmar stellte schon 2018 in seinem Bericht fest, dass bei Verbrechen in anderen Kontexten die konkrete Absicht zur Begehung eines Genozids als entscheidendes Tatbestandsmerkmal bestätigt wurde, die in ihrer Schwere, ihrem Umfang und Art des Begehens vergleichbar mit den Verbrechen in Rakhine sind.[32]

Um Berichte zu verifizieren und weitere Informationen und Beweise zu sammeln, ist der Zugang zum myanmarischen Staatsgebiet essentiell, jedoch i.d.R. nicht gegeben. Die Commission for International Justice and Accountability (CIJA) hat in ihrem Bericht aus August 2022 die Untersuchungsergebnisse aus den letzten vier Jahren dargelegt, die eine Völkermordabsicht weiter bestärken. CIJA fand nicht nur konkrete Beweise für Verbrechen gegen Minderheiten, sondern auch für die Systematik dahinter: es konnten die Befehlsketten nachvollzogen und konkrete Pläne bzw. Befehle und Praktiken hinter der gewaltsamen Unterdrückung und Verfolgung der Rohingya belegt werden.[33] Dabei ging es besonders um Beweise, die strafrechtliche Verantwortlichkeit herstellen und Schlüsselfiguren in Form hochrangiger Befehlshaber und Funktionäre identifizieren bzw. bestätigen können. Als Inhaber der effektiven Kontrolle und Befehlsgewalt wurde Min Aung Hlaing genannt, außerdem wurden Generalmajor Maung Maung Soe und Thura San Lwin als Kommandeur der Grenzpolizei zu Bangladesch ausgemacht, die als mögliche Verantwortliche verdächtig sind.[34]

Reaktionen/Maßnahmen der Internationalen Gemeinschaft

Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen Myanmar in Form des Waffenembargos und gegen Angehörige des Militärs bis zum 30. April 2023 verlängert.[35] Es werden große Hoffnungen in die gerichtliche Aufarbeitung durch internationale Gerichte gesetzt: Am 22. Juli 2022 erging das Urteil des Internationalen Gerichtshofes im Fall Gambia v. Myanmar in Bezug auf die Zulässigkeit des Falles. Indem die vorläufigen Einsprüche Myanmars abgelehnt wurden,[36] kann sich das Gericht nun der Frage widmen, ob Myanmar seine völkerrechtlichen Pflichten zur Verhütung eines Genozids an den Rohingya verletzt hat. Die zuvor am 23. Januar verhängten vorläufigen Maßnahmen wurden durch das Militär nicht umgesetzt.[37] Der IGH ordnete den Staat Myanmar an, einen angemessenen Schutz zur Verhütung eines möglichen Genozids an den Rohingya zu bieten bzw. Handlungen, die unter die Definition eines Genozids fallen durch jegliche bewaffnete Gruppe zu verhindern.[38]

Am 14. November 2019 hat die Vorverfahrenskammer III die Ermittlungen in der Situation Bangladesch/Myanmar autorisiert für alle vermeintlichen Taten im Rahmen der Jurisdiktion des IStGH seit dem 01. Juni 2010 auf dem Territorium von Bangladesch oder in hinreichender Verbindung zu diesen auf dem Territorium anderer Vertragsstaaten. Die Gewaltexzesse aus 2016 und 2017, die in Rakhine stattfanden, seien dabei ausdrücklich Teil der untersuchten Situation.[39]

Myanmars NUG bekennt sich offiziell zu grundlegenden Menschenrechten und Rechten von Minderheiten.[40] Das Europäische Parlament hat seine Unterstützung für den demokratischen Prozess und die NUG als die einzig legitime Vertretung des myanmarischen Volkes ausgesprochen.[41] Andere Staaten und Organisationen halten sich in ihrer Unterstützung für die NUG eher zurück.

Forderungen

–              konsequent die offene Gewalt gegen die zivile Bevölkerung und Verletzungen ihrer grundlegendsten Rechte seit dem Putsch des Militärs zu verurteilen und dabei das Leid der Rohingya nicht zu einer vergessenen Krise werden zu lassen;

–              eindringlich auf das myanmarische Militär einzuwirken, sein gewaltsames Vorgehen gegen die Menschen Myanmars und die Verfolgung von Minderheiten unverzüglich einzustellen und die Lieferung und Verteilung humanitärer Hilfsgüter uneingeschränkt zuzulassen;

–              eindringlich auf das myanmarische Militär einzuwirken, unabhängigen Beobachtern und Ermittlungspersonal sicheren Zugang zum Staatsgebiet zu gewähren, einschließlich des IIMM;

–              an die Staaten der Asien-Pazifik Region zu appellieren, ihre Kooperation mit dem IIMM zu erweitern und ähnliche Verfahren und Organisationen zu unterstützen;

–              die internationale Gemeinschaft zu bestärken, im Wege universeller Rechtsprechung den für die Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung Verantwortlichen auch vor nationalen Gerichten nach dem Vorbild Argentiniens den Prozess zu machen;

–              ein globales Waffenembargo nicht nur formell zu verhängen, sondern auch effektiv durchzusetzen und auf noch nicht beteiligte Staaten einzuwirken, sich dem anzuschließen;

–              die Kooperation mit der Asien-Pazifik Region zu suchen und die dortigen Staaten zu unterstützen, die Situation der aus Myanmar Geflüchteten nachhaltig zu verbessern;

–              sich für eine Überweisung der Situation Myanmar für die Ereignisse seit dem Militärputsch an den Internationalen Strafgerichtshof durch den UN-Sicherheitsrat einzusetzen.

Quellen

Amnesty International, 15 Years Felt Like 15 Days. Torture and Detention in Myanmar Since The Myanmar Coup, Bericht v. 02. August 2022, https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/5884/2022/en/ .

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Burmese Rohingya Organisation UK, Myanmar’s 1982 Citizenship Law and Rohingya, Briefing v. Dezember 2014,   https://www.burmacampaign.org.uk/media/Myanmar%E2%80%99s-1982-Citizenship-Law-and-Rohingya.pdf, zuletzt am 11.08.2022

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European Parliament, Human Rights Situation in Myanmar, Including the Situation of Religious and Ethnic groups, Resolution v. 07. Oktober 2022 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0417_EN.pdf .

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OHCHR, UN Special Rapporteurs Appeal for Strong International Response in The Wake of ‘Devastating’ Executions by Myanmar Junta, Pressemitteilung v. 25. Juli 2022, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/07/un-special-rapporteurs-appeal-strong-international-response-wake-devastating, zuletzt am 11.08.2022.

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UN Human Rights Council, Report of the Independent Investigative Mechanism for Myanmar, Bericht v. 12. Juli 2022, A/HRC/51/4.

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UNHCR, Myanmar Emergency – UNHCR Regional Update – 1 August 2022 https://data.unhcr.org/en/documents/details/94625, zuletzt am 16.08.2022.

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[1] UN Human Rights Council, Report of the Independent International Fact-Finding Mission on Myanmar, Bericht v. 12. September 2018, A/HRC/39/64, Nr. 32-34.

[2] Ibid.

[3] Ibid. Nr. 49f.

[4] National Unity Government of the Republic of the Union of Myanmar, https://www.nugmyanmar.org/en/

[5] Assistance Association for Political Prisoners, Daily Briefing v. 10. August 2022, https://aappb.org/?p=22738 zuletzt am 10.08.2022.

[6] Amnesty International, 15 Years Felt Like 15 Days. Torture and Detention in Myanmar Since The Myanmar Coup, Bericht v. 02. August 2022, https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/5884/2022/en/ zuletzt am 08.08.2022.

[7] Ibid. S. 3f.; dasselbe bei UN Human Rights Council, Report of the Independent Investigative Mechanism for Myanmar, Bericht v. 12. Juli 2022, A/HRC/51/4. Nr. 11.

[8] Amnesty International, 15 Years Felt Like 15 Days. Torture and Detention in Myanmar Since The Myanmar Coup, Bericht v. 02. August 2022, https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/5884/2022/en/ zuletzt am 08.08.2022. S. 3f.

[9] Nach Art. 2 der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen bedeutet ein Verschwindenlassen „Festnahme, den Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.“ Myanmar ist nicht Vertragspartei dieser Konvention.

[10] Amnesty International, 15 Years Felt Like 15 Days. Torture and Detention in Myanmar Since The Myanmar Coup, Bericht v. 02. August 2022, https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/5884/2022/en/ zuletzt am 08.08.2022. S.14.

[11] Human Rights Watch, Myanmar Junta Executes Four, Artikel v. 25. Juli 2022, https://www.hrw.org/news/2022/07/25/myanmar-junta-executes-four, zuletzt am 10.08.2022.

[12]Amnesty International, 15 Years Felt Like 15 Days. Torture and Detention in Myanmar Since The Myanmar Coup, Bericht v. 02. August 2022, https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/5884/2022/en/ zuletzt am 08.08.2022.  S. 8-12

[13] OHCHR, UN Special Rapporteurs Appeal for Strong International Response in The Wake of ‘Devastating’ Executions by Myanmar Junta, Pressemitteilung v. 25. Juli 2022, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/07/un-special-rapporteurs-appeal-strong-international-response-wake-devastating zuletzt am 11.08.2022.

[14] OHCHR, Myanmar: Bachelet Condemns Executions, Calls for Release of All Political Prisoners, Pressemitteilung v. 25. Juli 2022, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/07/myanmar-bachelet-condemns-executions-calls-release-all-political-prisoners zuletzt am 11.08.2022.

[15] UN Human Rights Council, Report of the Independent Investigative Mechanism for Myanmar, Bericht v. 12. Juli 2022, A/HRC/51/4. Nr. 6-8.

[16] Ibid.

[17] Ibid. Nr. 13-15. Myanmar ist seit 1991 Mitglied der UN-Kinderrechtskonvention und hat 2019 das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert.

[18] Human Rights Watch, Myanmar – Events of 2021, https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/myanmar-burma zuletzt am 11.08.2022.

[19] Ibid. Nr. 9f.

[20] BROUK, About the Rohingya https://www.brouk.org.uk/about-the-rohingya/ zuletzt am 11.08.2022

[21] BROUK, ´Slow Death‘: Ten Years Confined to Camps for 130,000 Rohinya in Myanmar, Bericht v. 23. Mai 2022, https://reliefweb.int/report/myanmar/slow-death-ten-years-confined-camps-130000-rohingya-myanmar zuletzt am 16.08.2022, S.9.

[22] UN Human Rights Council, Report of the Independent Investigative Mechanism for Myanmar, Bericht v. 12. Juli 2022, A/HRC/51/4. Nr. 21.

[23] UN Special Rapporteur on the Situation of Human Rights in Myanmar – End of Mission Statement v. 23 Juni 2022, https://progressivevoicemyanmar.org/2022/06/23/end-of-mission-statement-thomas-andrews-united-nations-special-rapporteur-on-the-situation-of-human-rights-in-myanmar-23-june-2022/ zuletzt am 11.08.2022.

[24] UNHCR UN Refugee Agency – Refugee Response in Bangladesh, https://data.unhcr.org/en/situations/myanmar_refugees zuletzt am 11.08.2022.

[25] Human Rights Watch, “An Island Jail in the Middle of the Sea”, Artikel v. 07. Juni 2021 https://www.hrw.org/report/2021/06/07/island-jail-middle-sea/bangladeshs-relocation-rohingya-refugees-bhasan-char zuletzt am 16.08.2022

[26] UNHCR, Myanmar Emergency – UNHCR Regional Update – 1 August 2022 https://data.unhcr.org/en/documents/details/94625 zuletzt am 16.08.2022.

[27] BROUK, Myanmar’s 1982 Citizenship Law and Rohingya, Briefing v. Dezember 2014,   https://www.burmacampaign.org.uk/media/Myanmar%E2%80%99s-1982-Citizenship-Law-and-Rohingya.pdf zuletzt am 11.08.2022

[28] BROUK, ´Slow Death‘: Ten Years Confined to Camps for 130,000 Rohinya in Myanmar, Bericht v. 23. Mai 2022, https://reliefweb.int/report/myanmar/slow-death-ten-years-confined-camps-130000-rohingya-myanmar zuletzt am 16.08.2022 S. 10.

[29] Ibid. S. 14

[30] Ibid. S. 7f.

[31] UN Human Rights Council, Report of the Independent International Fact-Finding Mission on Myanmar, Bericht v. 18. September 2018, A/HRC/39/64, Nr. 35.

[32] Ibid. Nr. 85.

[33] Commission for International Justice and Accountability, Investigation Myanmar, Bericht v. 04.08.2022, https://cija-myanmar.org/ zuletzt am 11.08.2022.

[34] Ibid.

[35]EU Sanctions Map, https://www.sanctionsmap.eu/#/main/details/8/?search=%7B%22value%22:%22%22,%22searchType%22:%7B%7D%7D zuletzt am 11.08.2022.

[36] IGH, Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (The Gambia v. Myanmar) Urteil vom 22. Juli 2022, Rn. 115.

[37] BROUK, New Briefing: ‘Slow Death’: Ten Years Confined To Camps For 130,000 Rohingya In Myanmar, Artikel v. 22. Mai 2022 https://www.brouk.org.uk/new-briefing-slow-death-ten-years-confined-to-camps-for-130000-rohingya-in-myanmar/ zuletzt am 16.08.2022.

[38] IGH, Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (The Gambia v. Myanmar) – Request for the Indication of Provisional Measures, Anordnung v. 23. Januar 2020, Rn. 86.

[39] IStGH, Situations Under Investigation, https://www.icc-cpi.int/situations-under-investigations zuletzt am 16.08.2022.

[40] National Unity Government https://gov.nugmyanmar.org/ zuletzt am 16.08.2022.

[41] European Parliament, Human Rights Situation in Myanmar, Including the Situation of Religious and Ethnic groups, Resolution v. 07. Oktober 2022 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0417_EN.pdf

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