25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Flüchtlingskinder in Deutschland immer noch Kinder zweiter Klasse

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. 1992 trat sie auch in Deutschland in Kraft. Doch die deutschen Gesetzgeber modifizierten die Konvention. Der Menschenrechtsvertrag sollte nur eingeschränkt für Flüchtlingskinder gelten. 2010 wurden diese Einschränkungen zurückgenommen, doch bis heute fehlt es an gesetzgeberischen Maßnahmen, die die Rechte der Flüchtlingskinder gewährleisten.

von Manuel Glattbach

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