Über die Verfolgung und Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Rohingya in Burma (Myanmar) / English Version below

Die angebliche Demokratisierung und Öffnung des Landes Burma (offiziell: Myanmar) bringt keinerlei Fortschritt für die muslimische Minderheit der Rohingya. Daher muss die anhaltend schlechte Situation der Rohingya thematisiert und die Unterdrückung, Verfolgung und Diskriminierung publik gemacht werden.

Von den weltweit ca. 2-3 Millionen Rohingya leben Schätzungen zufolge noch 725.000 bis 1 Million im Bundesstaat Arakan (offiziell: Rakhain) in Burma. Die Übrigen sind aufgrund der systematischen Unterdrückung durch die burmesische Regierung seit 1962 in andere Länder geflohen: die meisten Flüchtlinge befinden sich in Bangladesh, Thailand, Malaysia, Indonesien, Saudi-Arabien und anderen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie der unmittelbaren Nachbarschaft.

Den Rohingya wird die burmesische Staatsangehörigkeit mitsamt sämtlichen Bürgerrechten basierend auf dem „Citizenship Act“ von 1982 verwehrt und sie werden nicht als eine der offiziell 135 Bevölkerungsgruppen in Burma anerkannt. Die folgende Liste erläutert die wichtigsten und brutalsten Formen der Unterdrückung und Verfolgung der Rohingya in Burma.

Foto: Arakan-Bundesstaat in Burma; Quelle: GfbV-Archiv

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Zur Gewalt im Bundesstaat Arakan, Burma im Juni 2012 / English Version below

Seit der Vergewaltigung und Ermordung der jungen Buddhistin Thidar Htwe am 28.05.2012 und der Ermordung von zehn muslimischen Rohingya am 03.06.2012 ist wird der Arakan-Bundesstaat im Nordwesten Burmas von anhaltender Gewalt erschüttert. Die in Angst lebenden Menschen trugen tagelang Waffen, wie Speere aus Bambus und Messer.

Die offizielle Opferzahl liegt heute, am 22.06.2012, bei 62. Inoffizielle Berichte sprechen von mindestens 80 Toten. Nach offiziellen Angaben sind mindestens 90.000 Menschen nach der Zerstörung von rund 2.500 Häusern (1.200 von Rakhainen, 1.300 von Rohingya) obdachlos und wohnen zurzeit in 37 Notfalllagern, die von lokalen Anwohnern und Nichtregierungsorganisationen (non-governmental organizations, NGOs) und nicht von der Regierung in Naypyidaw betrieben werden.

Seit dem 10.06.2012 gilt der Ausnahmezustand. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Kontrolle über den Arakan-Bundesstaat. Des Weiteren wurde eine Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr verhängt sowie Versammlungen von mehr als fünf Personen verboten.

Foto: Arakan-Bundesstaat in Burma. Quelle: GfbV-Archiv

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