Wenn der Zweck die Mittel heiligt: 30 by 30 und das neokoloniale Problem

Umweltschutz vs. Menschenrechte: Bis 2030 sollen 30 Prozent der Erdoberfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden – klingt gut, ist es aber nicht. Denn dabei bleiben die Menschenrechte gerade derer auf der Strecke, die Naturschutz schon heute beispiellos leben. Lokale Bevölkerungen bekommen es stattdessen mit Waffengewalt zu tun. Dabei sind andere Wege möglich.

Von Nadja Grossenbacher und Christoph Hahn; Foto: Angehende Ranger*innen des Southern African Wildlife College vor den Toren des Great Limpopo Transfrontier Parks. Media Club/Flickr CC BY-SA 2.0

Rund dreißig Jahre nach der ersten Auslegung soll das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biodiversity, kurz: CBD) bei der UN-Weltnaturschutzkonferenz im April 2022 im chinesischen Kunming für die angebrochene Dekade fit gemacht werden. Angestrebt wird das Ziel, 30 Prozent der globalen Fläche, sowohl zu Land als auch zu Wasser, bis 2030 als Naturschutzgebiete zu deklarieren. Vor allem eine Koalition aus 46 Staaten, angeführt von Großbritannien und Frankreich, treibt den Vorschlag bisher an. Das sogenannte „30 by 30“ könnte lediglich eine Zwischenetappe darstellen, denn mit „50 by 50“ wird langfristig die Umwandlung der Hälfte der globalen Fläche in Naturschutzgebiete bis zum Jahr 2050 anvisiert.

Auch nordamerikanische und europäische Akademiker*innen sowie Naturschutzorganisationen wie der WWF begeistern sich für dieses Ziel und heben zusätzlich zum ökologischen Nutzen die ökonomischen Vorteile einer solchen Agenda hervor. Die Kosten dieses vermeintlich noblen Vorhabens werden von den Akteur*innen geflissentlich verschwiegen: Indigenen Gemeinschaften und lokalen Bewohner*innen in den zu schützenden Gebieten droht der Verlust des international verbrieften rechtlichen Schutzes ihrer Selbstbestimmung und ihres Territoriums. Denn das Konzept des sogenannten neoliberalen Naturschutzes, wie es bisher in weiten Teilen der Welt praktiziert wird, führt zu massiven Menschenrechtsverletzungen an den Bevölkerungen vor Ort. Einige bezahlen sogar mit ihrem Leben – und das, obwohl es menschenrechtskonforme Ansätze gibt, die zudem nachweislich nachhaltiger sind.

Große Artenvielfalt in indigenen Gebieten

Eine Studie des Fachmagazins Nature Sustainability von 2019 rechnet damit, dass 50 by 50 bis zu eine Milliarde Menschen direkt betreffen könnte. Bereits jetzt erstrecken sich Naturschutzgebiete aber überproportional häufig auf Territorien von indigenen Völkern. 50 Prozent der im 20. Jahrhundert neu ausgewiesenen Schutzflächen befinden sich in Gebieten, in denen Indigene leben oder die von diesen regelmäßig genutzt werden. Gleichzeitig machen indigene Territorien jedoch lediglich 22 Prozent der Landmasse aus, während dort 80 Prozent der weltweiten Artenvielfalt zu finden ist.

Aufgrund der weitreichenden Biodiversität in indigenen Gebieten ist davon auszugehen, dass gerade in diesen Gegenden der Schutzstatus angestrebt oder ausgeweitet werden wird. Die globale Asymmetrie wird durch 50 by 50, respektive 30 by 30, somit weiter verstärkt. Während man in Europa und in den USA in kolonialer Manier die Naturschutzagenda beschließt, die der Globale Süden erfüllen soll, ist insbesondere die Maßnahme hochproblematisch: Der neoliberale Naturschutz.

Naturschutz ist neoliberal, wenn der vermeintliche Artenschutz mit dem Kapitalismus kompatibel gemacht und zur Generierung von ökonomischem Profit missbraucht wird. Der heute gelebte Naturschutz wird außerdem zunehmend militarisiert. Die Militarisierung wird gerechtfertigt, indem das Artensterben als Bedrohungsszenario aufgebaut wird. Im nächsten Schritt wird dieses zum sicherheitspolitischen Problem deklariert, um dementsprechend militärisch intervenieren zu können. Ein Beispiel dafür sind außergerichtliche Exekutionen von Menschen unter dem Deckmantel des Naturschutzes.

Tatsächlich geht bereits die Entstehungsgeschichte von Naturschutzgebieten auf koloniale Interessen zurück: Landraub, der mit Vergnügungsangeboten wie etwa Trophäenjagd für die koloniale Elite einherging, bildete die Basis. Bis heute hat sich wenig geändert – bis auf ein paar weitere Gewinne für die Profiteur*innen eines Systems, das kaum mehr „greenwashed” (erweckt den Anschein, umweltfreundlich zu sein, obwohl es dafür keine Grundlage gibt; Anm. d. Red.) sein könnte. Neokoloniale Praxen können heutzutage zusätzlich durch „white saviourism” (dt.: „Weißes Rettertum“; sarkastische/kritische Beschreibung einer weißen Person, die als befreiende/rettende Person nicht-weißer Menschen dargestellt wird; Anm. d. Red.) getarnt werden. Außerdem kurbelt die zunehmende Militarisierung das internationale Waffengeschäft an – die Wirtschaft profitiert.

Tatsächlich wird im Naturschutz-Bereich sogar offiziell ein Krieg geführt: Der sogenannte „war by conservation”, konzeptuell ist er in etwa vergleichbar mit dem „Krieg gegen den Terror” oder dem „Krieg gegen Drogen”. Von außen oft für das Vorantreiben eines vermeintlich effektiven Naturschutzes bejubelt, bringt dieser Krieg für die vor Ort lebende Bevölkerung oft genau das mit sich, was ein Krieg erwarten lässt: außergerichtliche Tötungen, Vergewaltigungen, Vertreibungen.

Beispiele für Vertreibungen sind die sogenannte „Relokalisierung“ der San aus dem Central Kalahari Game Reserve in Botswana, die Verdrängung lokaler Gemeinschaften in Mosambik zugunsten der Schaffung des Great Limpopo Transfrontier Parks sowie die Vertreibung der Baka aus dem Messok-Dja-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Der wohl bekannteste Vergewaltigungsvorwurf ist jener gegen den Ex-Vize-Parkverwalter des Virunga Nationalparks in der DRK, Innocent Mburanumwe, der mindestens eine Minderjährige über Jahre hinweg vergewaltigt und diese später sogar angeschossen haben soll. Auch im durch Gelder der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mitfinanzierten Salonga-Nationalpark, ebenfalls in der DRK, kam es zu Vorwürfen von Folter und Vergewaltigung an der lokalen Bevölkerung.

Es geht: Naturschutz, der Menschenrechte wahrt

Während in Kunming an der Fortsetzung der Militarisierung des Naturschutzes gearbeitet wurde, gibt es anderswo erste positive Neuansätze. Dazu zählt, Landschaftsteilen – beispielsweise Berge oder Flüsse – als Rechtssubjekte anzuerkennen, wie bereits in Neuseeland geschehen. Dort wurde dem Te Awa Tupua Fluss der Status einer juristischen Person zugesprochen. Einen anderen wichtigen Schritt machte Australien, das die rechtliche Umverteilung von Landrechten mit Naturschutz vereinbarte. Durch die Übereignung des Daintree Regenwaldes in die eigenständige Verwaltung indigener Bevölkerungsgruppen wird deren Recht auf Selbstbestimmung und vorherige, informierte Konsultation gewahrt. Zusammen mit dem Naturschutz können dadurch positive Synergieeffekte erzeugt werden: Mehr Naturschutz und mehr Schutz der Menschenrechte.

Das Einfrieren von Geldern kann ebenfalls dazu beitragen, dem zunehmend militarisierten Naturschutz Einhalt zu gebieten. So hat Deutschland beispielsweise die Gelder für den WWF eingefroren, nachdem Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen öffentlich bekannt wurden. Noch besser wäre es, diese Gelder anschließend an gemeinschaftsbasierte, lokale Naturschutzinitiativen zu übereignen. Eine genaue Analyse von Kostenstellen und ein gutes Monitoring (Überwachung von Vorgängen; Anm. d. Red.) sind ebenfalls zentral für die Vermeidung schwerster Menschenrechtsverletzungen im Naturschutz-Kontext. Zu weiteren Ideen zählen ein starkes Lieferketten- und ein striktes Ökozid-Gesetz. Apropos Gesetz: Deklarationen wie jene für die Rechte indigener Völker (UNDRIP) könnten zu Konventionen umgewandelt und ein internationaler Gerichtshof für Rechtsfälle im Bereich Ressourcenschutz geschaffen werden.

In Sachen Klimakrise, Naturschutz und Militarisierung stehen wir an einem Wendepunkt – einem Wendepunkt zwischen menschenrechtsverachtender, gewaltvoller Profitgier und tatsächlichem Menschen- und Artenschutz. Wie die Prioritäten ausfallen, wird wohl nicht nur die Naturschutz-Debatte prägen, sondern in der Tat auch über das Überleben zukünftiger Generationen mitbestimmen. Kapitalismus oder Überleben? Die Entscheidung liegt bei uns.


Der Artikel erschien zuerst in unserer Zeitschrift „Für Vielfalt“ Ausgabe 06/21

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https://taz.de/Schwerpunkt-Gruene-Armee/!t5605400/

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