Die Bahá’í – Menschenrechte im 21. Jahrhundert

„Bald wird die heutige Ordnung aufgerollt und eine neue an ihrer Statt entfaltet werden.“ [Bahá’u’lláh] Etwa 8 Millionen Anhänger*innen in fast 200 Ländern. Die Bahá’í-Gemeinschaft ist trotz aller Widrigkeiten schnell gewachsen und hat sich über die ganze Welt verbreitet. Obwohl sie mit rund 300.000 Anhänger*innen heute die größte religiöse Minderheit in der Islamischen Republik Iran stellen, sind sie in ihrem Entstehungsland bis heute nicht als schützenswerte religiöse Minderheit anerkannt.

Von Katharina Poschkamp; Foto: GfbV-Archiv

Rückblick

Entstanden ist das Bahá’ítum Mitte des 19. Jahrhunderts in Persien, dem heutigen Iran. Die monotheistische Bahá’í-Religion beruht auf zwei kurz aufeinander folgenden Gottesoffenbarungen: die des Báb (1819-1850) und die von Bahá’u’lláh (1817–1892). Ab dem Jahr 1863 erkannte die Mehrheit der damaligen Anhänger*innen des Báb (die Bábi) Bahá’u’lláh als „den, den Gott offenbaren wird“ an und nannten sich fortan Bahá’í. Sowohl als Bábi als auch als Bahá’í wurden sie von Teilen der muslimischen Mehrheit im Iran zu „Häretikern“ und „Verführern“ degradiert. Immer wieder wurden sie Opfer gezielter Angriffe und systematischer Diskriminierung. Sowohl von der Regierung als auch von islamischen Geistlichen und fanatischen Teilen der Zivilgesellschaft werden sie bis heute als Gefahr für den Islam angesehen.

Keine anerkannte religiöse Minderheit

Im Iran ist der schiitische Islam alleinige Staatsreligion. Während Christ*innen, Jüd*innen und Zoroastrier*innen laut Artikel 13 der iranischen Verfassung als „offizielle religiöse Minderheit“ gelten, sind die Bahá’í bis heute verfassungsrechtlich nicht anerkannt. Das Bahá’ítum wird von der Regierung als „politische Sekte“ und ihr Glaube als „Ketzerei“ bezeichnet. Auf dieser Basis setzt sich die systematische Diskriminierung der Glaubensgemeinschaft der Bahá’í auch im 21. Jahrhundert weiter fort.

Die Bahá’í unter Präsident Mahmud Ahmadineschād (2005-2013)

Die Situation der Bahá’í-Gemeinschaft hatte sich seit den 90er Jahren etwas verbessert, doch mit dem Amtsanritt des sechsten Präsidenten der Islamischen Republik Iran verschlechterte sie sich zunehmend. Immer häufiger kam es zu Verfolgungswellen, gewalttätigen Übergriffen und Brandstiftungen. Das Ausmaß der Tyrannei lässt sich nur schwerlich fassen, einige Beispiele sollen aber einen Eindruck über die Lage der Bahá’í unter Präsident Mahmud Ahmadineschād vermitteln. So wurden 2006 insgesamt 53 Jugendliche Bahá’í in Schiras festgenommen, weil sie seit 2004 ein soziales Bildungsprojekt für unterprivilegierte Kinder in den Außenbezirken der Stadt durchgeführt hatten. 2007, als unter undurchsichtigen Umständen zwei Bahá’í ermordet wurden, befand das Gericht, die Beschuldigten seien nicht zu bestrafen, da die Opfer in „unislamische“ Aktivitäten verwickelt und „moralisch verdorben“ gewesen seien. Im selben Jahr wurden Häuser der Bahá’í in der Stadt Abadeh mit Slogans wie etwa „Bahá’í – Söldner Israels“, „Die Hisbollah verachtet die Bahá’í“ und „Tod den Bahá’í“ beschmiert. Besondere Schlagzeilen machte ein Fall von 2008: Das siebenköpfige, inoffizielle Führungsgremium der Bahá’í wurde vom iranischen Geheimdienst inhaftiert. Ein Jahr lang wurden sie ohne Rechtsbeistand im umstrittenen Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten. Die Vorwürfe: „Spionage für Israel“, „Beleidigung religiöser Gefühle“ und „Propaganda gegen die Islamische Republik“. 2010 wurden sie zu je 20 Jahren Haft

                Das 2008 inhaftierte Führungsgremium der Bahá’í

Quelle: Bahá’í World News Service

Die internationale Bahá’í-Gemeinschaft dokumentierte im Zeitraum von 2005 bis 2012 insgesamt 52 Fälle, in denen Anhänger ihres Glaubens in Gefängnissen gefoltert und misshandelt wurden.

Ein letztes Beispiel aus dem Jahr 2013 macht deutlich, dass sich die Situation auch zum Ende der Amtszeit Ahmadineschāds nicht verbessert hatte. Ingo Hofmann, der bis 2019 der Sprecher der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland war, berichtet in einem Interview mit dem Auslandsrundfunk DW von dem psychischen Terror gegen Kinder. In der Provinz Semnan seien Schulkinder aus dem Unterricht herausgeholt, vor das Informationsministerium zitiert und über ihre Eltern ausgefragt worden.

Mehr „Freiheit und Rechtsstaatlichkeit“ unter Hassan Rohani?

Seit August 2013 ist Hassan Rohani der siebte Präsident der Islamischen Republik Iran. Mehr Gleichberechtigung und mehr Meinungsfreiheit sind nur zwei der Wahlversprechen, die Rohani dem iranischen Volk und damit auch den Bahá’í gab. Die zur Umsetzung der Versprechen angekündigte Bürgerrechts-Charta sowie die versprochene Freilassung politisch Inhaftierter weckte vorsichtige Hoffnung, die jedoch bald wieder abebbte.

2014 mehrten sich Berichte über Verhaftungen von Oppositionellen, von Andersdenkenden und Andersgläubigen, ebenso wie Berichte über Folter und Misshandlung politischer Gefangener in den iranischen Gefängnissen. Im Dezember 2015 berichtet die Bahá’í International Community, dass im Vormonat 20 Bahá’í von den iranischen Behörden verhaftet wurden, die auch eine Reihe von koordinierten Ladenschließungen durchführten. Etwa 28 Bahá’í-geführte Geschäfte sollen betroffen gewesen sein.

Im Jahr 2015 sollen im Iran 977 Menschen hingerichtet worden sein. Trotzdem befasst sich die 2016 endlich erschienene Charta der Bürgerrechte nicht mit der Missachtung des Rechts auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Auch der Zugang zu höherer Bildung bleibt den Bahá’í im Iran bis heute verwehrt.

2019 feierten die Bahá’í den 200. Geburtstag des Báb, der als Wegbereiter ihrer Religion gilt. Die anhaltende, systematische Diskriminierung der Gemeinschaft wird zu diesem Anlass wieder einmal besonders deutlich: Während der Feierlichkeiten stürmten iranische Behörden Versammlungen in privaten Häusern, verhafteten Bahá’í und versiegelten Geschäfte, die zur Einhaltung der heiligen Tage geschlossen waren, berichtet die Bahá’í International Community.

2020 wurde zudem ein neues Antragsformular für Personalausweise eingeführt. Auf diesem Formular kann nur eine der offiziell anerkannten Religionen vermerkt werden. Die Bahá’í und andere nicht anerkannte religiöse Minderheiten stehen so vor einer Wahl, die eigentlich keine ist: Sie müssen entweder ihren Glauben verleugnen oder auf einen Personalausweis verzichten.

Ein Schrecken ohne Ende?

Psychische und physische Gewalt dient noch immer als Mittel der iranischen Regierung zur Unterdrückung der Bahá’í. Grundlose Verhaftungen, die nicht selten mit langen Haftstrafen und Folterung einhergehen, die Verwehrung grundlegendster Bürgerrechte und der Ausschluss aus dem Bildungssystem prägen das Leben der Bahá’í im Iran bis heute.

Die alte Ordnung wirkt zuweilen wie ein stahlhartes Gehäuse, doch von innen und außen wird weiter unaufhörlich an seinen Grundfesten gerüttelt: für Religionsfreiheit, für Menschenrechte.


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