Licht ins Dunkel bringen – Gewalt gegen Frauen aus Minderheiten thematisieren: Eine Bilderreihe

Heute, am 25. November, ist der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Da kommt oft die Frage auf: „Jede Form von Gewalt ist schlecht, warum muss es dann eigentlich extra einen Tag gegen Gewalt gegen Frauen geben?“ Weil Gewalt, die Frauen betrifft, oft nicht nur das Leben einer Frau zerstört, sondern oft darauf abzielt, ganze Gemeinschaften zu zerrütten. Dies ist verstärkt der Fall bei Gewalt gegen Frauen, die Minderheiten angehören. Eine effektive Strafverfolgung, Vermeidung und die Reintegration der Opfer ist jedoch oft schwierig; denn Gewalt gegen Frauen und besonders der Begriff der „sexualisierten Gewalt“ sind nicht klar definiert. Dadurch bleiben viele Taten ungeahndet und Opfer werden alleine gelassen.

Autorin: Lina Stotz, GfbV-Referentin für ethnische, sprachliche und religiöse Minderheiten mit Zeichnungen von Jana Siebert und Lina Stotz

Die Anwält*innen im Ruanda-Tribunal waren es, die den ersten Lichtstrahl in eine tiefe Dunkelheit der Straflosigkeit warfen. Denn bis dahin – in den 90er Jahren – fand Gewalt gegen Frauen in Kriegen wenig Beachtung. Bis in die Mitte der 90er Jahre waren Vergewaltigungen nicht ausdrücklich als Kriegsverbrechen im Völkerstrafrecht anerkannt. Im humanitären Völkerrecht konnte man sie bis dahin nur als „Beeinträchtigung der persönlichen Würde“ verbuchen. Die juristische Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs durch die Kriegsgerichte in Nürnberg und Tokio ließen jegliche Form von sexualisierter Gewalt außen vor. Und selbst heute noch ist der Begriff der sexualisierten Gewalt nicht völkerrechtlich definiert. Dies macht eine gezielte Strafverfolgung nahezu unmöglich.

Die Organisation „Women’s Initiatives for Gender Justice“ möchte das ändern. Sie haben auf der Basis einer weltweiten Umfrage eine umfangreiche Definition des Begriffs der sexualisierten Gewalt ausgearbeitet. In diesem Dokument erkennt die Organisation an, dass sexualisierte Gewalt viele Facetten hat und auch von Kultur zu Kultur unterschiedlich aufgefasst wird bzw. unterschiedliche Auswirkungen hat. Kulturell bedingte Unterschiede können zum Beispiel beeinflussen, welche Körperteile als sexuell wahrgenommen werden. So beschrieben Befragte bestimmter Kulturen zum Beispiel die erzwungene Entblößung der Haare als sexualisierte Gewalt. Auch kann sexualisierte Gewalt je nach Kultur unterschiedliche Auswirkungen haben. Die strengen Regeln der yezidischen Gemeinde etwa erschweren die Reintegration von Yezidinnen, die vergewaltigt wurden. So hat sexualisierte Gewalt eine spezifische und langanhaltende Wirkung auf eine ganze Minderheit.

In diesem Blogeintrag sollen einige Formen und Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen aus Minderheiten beleuchtet werden, um etwas Licht in dieses Dunkel zu tragen. Als Zeichen unserer Verbundenheit mit den Opfern und als Statement gegen Straflosigkeit.

„Licht ins Dunkel“ bringen, das ist unser Ziel heute – am 25. November – am Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Gewalt gegen Frauen betrifft Frauen aus Minderheiten oft auf besondere Weise und besonders stark – weil sie Minderheiten angehören. Wie, erfahrt ist in dieser Bilder-Serie. Diese Beispiele orientieren sich zum Teil an der „Civil Society Declaration on Sexual Violence“ der Organisation Women’s Initiatives for Gender Justice.

Eine Person als unrein oder als Überlebende von Vergewaltigung zu markieren, kann sexualisierte Gewalt darstellen. Diese „Markierungen“ werden oft auf kulturell bedeutsame Weise durchgeführt. Viele Frauen der Rohingya Minderheit aus Myanmar, die von burmesischen Militärs vergewaltigt und nach Bangladesch vertrieben wurden, erlitten eine solche „Markierung“. Sie wurden von den Tätern in Schenkel, Brüste und Wangen gebissen, sodass Narben entstehen. Diese „Brandings“ sollen Ehemännern und der Gemeinde zeigen: „Diese Frau wurde von burmesischen Militärs vergewaltigt“. Somit leidet die Frau nicht nur unter dem unmittelbaren Angriff, sondern ist für einige Jahre oder sogar lebenslänglich mit dem Trauma und dem Stigma ihrer Vergewaltigung konfrontiert. Die Sichtbarkeit der „Markierung“ bedeutet in Gemeinschaften wie den Rohingya außerdem für viele Überlebende, dass ihre Männer sie verlassen oder dass sie nie werden heiraten können. Diese Form von Gewalt kann traditionell geprägte Gemeinschaften demnach nachhaltig spalten. 

Vergewaltigungen stellen sexualisierte Gewalt dar – dazu zählen auch Vergewaltigungen mit Objekten. Viele Tutsi Frauen in Ruanda wurden während des Völkermords mit Stöckern, Flaschen, Gewehrkolben vergewaltigt. Dies verdeutlicht, dass Vergewaltigungen oft nicht sexuell motiviert sind, sondern primär Ausübungen von Macht darstellen. Der Körper von Frauen wird missbraucht mit dem Ziel der Demütigung und Einschüchterung der gegnerischen Gruppe.


Handlungen, welche die Reproduktion einer Frau verhindern, können sexualisierte Gewalt darstellen. Manche yezidische Frauen wurden zum Beispiel in IS-Gefangenschaft gezwungen, Verhütungsmittel zu nehmen, damit sie nicht schwanger werden. Hutu Frauen hingegen wurden derart verletzt – psychisch oder physisch, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mehr haben konnten. Die euphemistisch „Trostfrauen“ genannten Frauen aus japanisch besetzten Gebieten während des Zweiten Weltkriegs, die als Sexsklavinnen gehalten wurden, wurden in der Regel zur Abtreibung gezwungen, wenn sie schwanger wurden. In traditionellen Gemeinschaften bedeuten solche Maßnahmen oft eine zusätzliche Traumatisierung für die Frauen.

Jemanden auf sexuellen Missbrauch vorzubereiten, kann sexualisierte Gewalt darstellen. Viele Yezidinnen, die von Kämpfern des Islamischen Staates verschleppt und als Sex-Sklavinnen verkauft wurden, erlitten diese Form von Gewalt. Viele von ihnen berichten, dass sie von weiblichen IS-Mitgliedern auf Vergewaltigungen „vorbereitet“ wurden – etwa, indem sie geschminkt, gewaschen oder gezwungen wurden, bestimmte Kleidung anzuziehen. Personen, die solche „Vorbereitungen“ durchführen, machen sich demnach der sexualisierten Gewalt mitschuldig.

Zwangsehen oder andere Formen von sexueller Ausbeutung können sexualisierte Gewalt darstellen. Viele Nordkoreanerinnen, die vor Hunger und Gewalt nach China fliehen, werden Opfer von Zwangsehen oder Zwangsprostitution. Ein wachsender Zweig ist dabei die Ausbeutung online durch „Cyber Sex“. Die Frauen werden in ein Zimmer eingesperrt und tagein tagaus gezwungen, vor Webcams sexuelle Handlungen durchzuführen.

Der Begriff der sexualisierten Gewalt umfasst auch die erzwungene Zeugung von Kindern. Frauen aus Minderheiten, die schwanger werden in Folge von einer Vergewaltigung im Krieg, haben in der Regel mit schwerstem Stigma zu kämpfen. Während des Angriffskriegs auf Bosnien wurden zehntausende Bosniakinnen von serbischen Militärs vergewaltigt. Viele von ihnen wurden anschließend eingesperrt, um Abtreibungen zu verhindern. Die vermeintlich serbischen Kinder und ihre Mütter sind in Bosnien noch immer mit einem starken Stigma belegt. Denn in vielen Kulturen ist es immer noch so, dass die Identität eines Kindes eher der des Vaters zugeordnet wird als der der Mutter. Außerdem werden die Mütter oft aus ihren Gemeinschaften ausgeschlossen. Dadurch kann die Zeugung von Kindern durch Kriegsvergewaltigungen langfristige Auswirkungen auf eine ethnische oder religiöse Gemeinschaft haben. Mehr zur Arbeit der GfbV zu dem Thema findet ihr hier: https://www.gfbv.de/de/kinderdeskrieges/

Handlungen, welche die sexuelle Autonomie und Integrität eines Opfer beeinflussen, können sexualisierte Gewalt darstellen. Ein Beispiel sind Zwangsbeschneidungen von Männern der Luo Minderheit in Kenia. Während politischer Unruhen in Kenia 2007-2008 wurden viele Luo Männer Opfer von Zwangsbeschneidung und Penisamputationen. Diese Minderheit lehnt Beschneidung ab und wurde durch die Zwangsbeschneidung gezielt in ihrer Sexualität verletzt. Dieses Beispiel soll zeigen: Auch Männer werden Opfer von sexualisierter Gewalt. Das darf – selbst am Tag gegen Gewalt gegen Frauen – nicht vergessen werden. Denn Geschlechtervorstellungen und Rollenbilder von Männern und Frauen stehen in Wechselwirkung miteinander. Sexualisierte Gewalt kann nur bekämpft werden, wenn man das Problem ganzheitlich betrachtet.

Auch Menschen mit LGBTIQ+ Hintergrund werden oft Opfer von sexualisierter Gewalt. Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und gegen Gewalt gegen Minderheiten muss dies mit bedacht werden. Denn LGBTIQ+Menschen aus Minderheiten sind aufgrund von Mehrfachdiskriminierung besonders gefährdet. Die Two-Spirits, die den nordamerikanischen First Nations angehören, gehören zu den Betroffenen. Two-Spirits haben traditionell feminine als auch maskuline Anteile. Sie sind häufiger Opfer von sexuellen Übergriffen als andere Indigene und auch häufiger als weiße LGBTIQ+ Menschen.

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